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Rainer Dresen zum Kachelmann-Buch: Ich rechne mit keinen Belästigungen mehr

Das Buch Recht und Gerechtigkeit von Jörg und Miriam Kachelmann (Heyne) darf wieder ungeschwärzt vertrieben werden: die am 10. Oktober erlassene EV [mehr…] wurde heute von Landgericht Mannheim aufgehoben [mehr…]. buchmarkt.de sprach mit Random House-Justitiar Rainer Dresen über den Fall…

Erst Namensnennung, dann EV gegen Namensnennung, die nun aus einsichtigen Gründen abgeschmettert wurde: Man hat ein bisschen den Eindruck, Ihr Gegenanwalt sei mit Google-Algorithmen und Urteilen in Pressedingen recht unvertraut…

Rainer Dresen

Das mag ich nicht kommentieren. Aber auf unserer Seite waren mit Professor Dr. Ralf Höcker als einem der führenden deutschen Medienanwälte und mit Dr. Konstantin Wegner als dem wohl besten deutschen Verlagsanwalt in der Tat ausgewiesene Experten zugange. Da war es für den Schwetzinger Lokalmatadoren Zipper vielleicht nicht so ganz leicht, zumal er laut eigener Homepage als u.a. Fachanwalt für Strafrecht und als Experte für Führerscheinrecht und EU-Fahrerlaubnisrecht auch nicht jeden Tag gegen Buchverlage zu klagen scheint.

Abgesehen von seinen „Glanzleistungen“ beim E-Mail-Versand vertraulichster Mandantendaten: Wie kann man einem unbekannten Journalisten – angeblich versehentlich – belastendes Material über die eigene Mandantin zuspielen?

Ich bitte um Nachsicht mit dem Kollegen. Was soll man auch tun, wenn man auf einmal in einem bundesweit beachteten Medienverfahren mitspielen darf, aber offenbar bislang noch keine verlässlichen Pressekontakte über den Bereich des Schwetzinger Gerichtssprengel hinaus hat? Da informiert man vielleicht jeden, dessen man habhaft werden kann. Der Kollege hat sich beim Gerichtstermin deshalb ja auch zerknirscht gezeigt. Es war einer wenigen Fälle, bei dem ich erleben durfte, dass der die Verhandlung führende Richter eine Aussage des Gegenanwalts „Ich war naiv und töricht.“ ins Sitzungsprotokoll nahm.

Ist jetzt – mal deutlich gefragt – Ruhe im Karton? Kann der Buchhändler jetzt darauf vertrauen, dass er das Buch ungeschwärzt und unbehindert verkaufen kann?

Die nächsten Wochen und Monate rechne ich mit keinen weiteren Belästigungen mehr. Der Gegenanwalt hat ja nur angekündigt, Rechtsmittel gegen den aufhebenden Beschluss zu „prüfen“. Selbst das kann er erst tun, wenn das Urteil des Landgerichts Mannheim begründet vorliegt, und das kann dauern. Erst danach könnte das Oberlandesgericht Karlsruhe, wenn überhaupt, sich damit befassen. Ganz zu schweigen davon, wann ein Verhandlungstermin anberaumt werden würde. Nein, das Buch ist meines Erachtens juristisch „durch“. Es ist deshalb vielleicht auch an der Zeit, dass die zahlreichen Medien, die bisher eine fast schon unheimlich anmutende Zurückhaltung bei der Befassung mit den aufrührenden Thesen des Buchs Recht und Gerechtigkeit an den Tag legten, erkennen, dass sie sich nicht mehr länger vor dem Feigenblatt „Das Buch ist ja rechtlich umstritten“ verstecken können, sondern sich mit den dort aufgezeigten Missständen beschäftigen.

Das Gericht untersagt, dass Kachelmann Frau Dinkel eine Kriminelle nennt, läßt aber den Begriff „Falschbeschuldigerin“ durch. Für mein journalistisches Selbstverständnis: Falschbeschuldigung ist dann lt. Mannheimer Rechtsprechung eher ein Kavaliersdelikt? Was ja auch einiges erklären würde…

Ich glaube, das Gericht fürchtete, dass der Begriff „Kriminelle“ so verstanden werden könnte, als sei die Anzeigeerstatterin tatsächlich wegen ihrer nicht zum Erfolg führenden Strafanzeige verurteilt worden, was sie ja bislang nicht wurde. Es wurden nicht einmal Ermittlungen aufgenommen. „Falschbeschuldigerin“ hingegen darf sie wohl deshalb genannt werden, weil Jörg Kachelmann rechtskräftig freigesprochen wurde und damit unverrückbar und unumkehrbar feststeht, dass er unschuldig ist und sie ihn deshalb denknotwendig zu Unrecht, also im Wortsinne „falsch“, beschuldigt hat.

Die Fragen stellte Ulrich Faure

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