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Suhrkamp Geschäftsführung will in Berufung gehen

Soeben erreicht uns eine Stellungnahme des Suhrkamp Verlags. Die Geschäftsführung sei über die Urteile [mehr…] ebenso schockiert wie überrascht und wolle Berufung einlegen, heißt es. Hier der Wortlaut:

„Über das heutige Urteil sind wir ebenso schockiert wie überrascht.

Das Landgericht hat heute in zwei Urteilen der Klage stattgegeben:

1. Das Landgericht Berlin hält die Anmietung der Veranstaltungsräume in der Gerkrathstraße für gesellschaftswidrig, weil die Zustimmung des Minderheitsgesellschafters vorab hätte eingeholt werden müssen, da die mit der Anmietung Hand in Hand gehenden Kosten den Betrag von 75 Tsd. jährlich geringfügig übersteigen. Die Geschäftsführer haben die Anmietung vorgenommen, weil die Kaltmiete unter diesem Schwellenwert liegt.

2. Da das Landgericht die Anmietung für rechtswidrig hält, hat es dem Antrag auf Abberufung der für diesen Beschluss verantwortlichen Geschäftsführer stattgegeben. Diese Urteile werden mit der Berufung angegriffen und erhalten vor einer rechtskräftigen Entscheidung keine Wirkung. Erfahrungsgemäß wird eine Entscheidung nicht vor Ende 2013 gefällt werden.“

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