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Suhrkamp: Ulla Unseld-Berkéwicz abberufen / Geschäftsführung soll Schadenersatz zahlen

Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz [mehr…] sei als Geschäftsführerin des Verlags abberufen worden, berichtet soeben die dpa, zitiert auf den Online-Seiten von Focus. Demnach habe das Landgericht Berlin heute einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung vom November 2011 rückwirkend in Kraft gesetzt.

Die Abberufung betrifft auch die beiden Mit-Geschäftsführer Jonathan Landgrebe und Thomas Sparr. Das Gericht gab damit dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach recht. Übereinstimmend wird berichtet, dass auf Barlachs Antrag das Landgericht Berlin am Montag die Firmenchefin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihre zwei Mit-Geschäftsführer aufgefordert hat, knapp 282.500 Euro Schadenersatz an den Verlag zu zahlen. Barlach hatte der Geschäftsführung vorgeworfen, durch die Anmietung von Event-Räumen im Haus der Verlegerin Privates und Geschäftliches unzulässig vermischt und dem Verlag geschadet zu haben. Eine Stellungnahme wird seitens des Verlags in einer Stunde erwartet, wie wir gerade erfahren.

Suhrkamp-Anwalt Peter Raue sagte inzwischen der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage, solange die Entscheidung nicht rechtskräftig sei, ändere sich nichts an der derzeitigen Geschäftsführung. Er gehe davon aus, dass die Verlagsspitze gegen die Entscheidung in Berufung gehen werde. Zunächst wolle man jedoch die Urteilsbegründung abwarten. Die lag zur Stunde noch nicht vor.

Inzwischen liegt allerdings eine Pressemitteilung seitens des Gerichts vor, die die Urteile bestätigt. Demnach heißt es: „Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.“

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