Home > News > Einigung mit EU: Holtzbrinck holt sich „Handlungsfähigkeit „zurück

Einigung mit EU: Holtzbrinck holt sich „Handlungsfähigkeit „zurück

Die EU-Kommission hat heute die von der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG angebotenen freiwilligen Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt und das Untersuchungsverfahren über angebliche Abstimmungen zwischen vier Verlagen und Apple bei Einführung des Kommissionsagentenmodells für E-Books eingestellt. Das teilt das Stuttgarter Unternehmen soeben in einer Presseerklärung mit.

Dabei betont das Unternehmen: „Holtzbrinck war an keinerlei Abstimmungen in irgendeinem Land beteiligt.“ Doch aus der Sicht des Konzerns könne ein anhängiges Verfahren der EU-Kommission wie auch ein gerichtliches Vorgehen gegen eine Entscheidung der Kommission über einen längeren Zeitraum zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen, was zur Folge hätte, dass sich Holtzbrinck nicht mit voller Kraft im europäischen E-Book-Markt hätte engagieren können.“ Aus diesem Grund wurde mit der Kommission zusammengearbeitet und nunmehr eine einvernehmliche Lösung in der Form von zeitlich befristeten, freiwilligen Verpflichtungszusagen gefunden“, heißt es.

Grundvoraussetzung für die Einigung war aus Sicht der Kommission die Beendigung aller bestehenden Kommissionsagentenverträge, unabhängig von deren Inhalt. Die Kommission verfolgte damit das Ziel, zu einem Zeitpunkt vor Abschluss der Kommissionsagentenverträge zurückzukehren, so dass beide Seiten neu von vorne beginnen können. Es bestehen seitens der Kommission jedoch keine Bedenken gegen den Abschluss neuer Verträge jeglicher Art, einschließlich neuer Kommissionsagentenverträge.

Die ab sofort gültigen Verpflichtungszusagen sehen u.a. vor,

o dass für einen Zeitraum von zwei Jahren E-Book-Einzelhändler überall dort, wo im Europäischen Wirtschaftsraum keine Preisbindung für E-Books besteht, nicht durch Holtzbrinck in ihren Möglichkeiten beschränkt werden, die Endkundenpreise für E-Books mittels ihrer angesammelten Provision zu senken.

o Vorrangig vor den Verpflichtungszusagen gilt allerdings nationales Recht – wie beispielsweise das deutsche Buchpreisbindungsgesetz.

o Die Verpflichtungszusagen gelten zudem nur für bestimmte Kategorien von E-Books – zum Beispiel nicht für Lehrbücher, Bilderbücher für Kinder, Apps oder Multimediawerke.

„Die Einstellung des Verfahrens gibt Holtzbrinck rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft die Möglichkeit, sich wieder mit voller Kraft im E-Book Geschäft zu engagieren“, freut sich Dr. Rüdiger Salat, der als scheidender Deutschlandchef der Holtzbrinck-Buchverlage [mehr…] dieses Thema, das ihn und die Gruppe so lange in Atem gehalten hatte, noch vom Tisch bekommt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert