Irritationen um die Insolvenz des traditionsreichen Insel-Verlags. Hierbei handele es sich, wie gemeldet [mehr…], um eine „echte“ Insolvenz ohne Schutzschirm – aber mit Eigenverwaltung. Schon am 3. Juni hatte der Verlag den Antrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt.
Man darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß Minderheitseigner Hans Barlach Anfang des Jahres eigentlich die Auflösung des ganzen Verlagskonstrukts gefordert hatte page(/53564) – was die derzeitige Aufregung um Schutzschirmverfahren und Insolvenz in einem etwas merkwürdigen Licht erscheinen läßt.
Welt-Autor Richard Kämmerlings: „Tatsächlich ist das Ganze ein höchst dramatischer Vorgang und eine historische Zäsur.“ – „Für mich läuft der Antrag im Schatten des großen Suhrkamp-Verfahrens“, erklärte die zuständige Richterin der Welt und verweist auf ein, wenn man so will, formaljuristisches Manöver:
Und das geht so: Suhrkamp habe dem Insel-Verlag eine Rechnung über 1,8 Millionen Euro gestellt, die dieser nicht begleichen kann. Ergebnis sei die Zahlungsunfähigkeit der Insel. Suhrkamp-Pressesprecherin Tanja Postpischil gibt gegenüber buchmarkt.de aber Entwarnung: „Die Beantragung der Insolvenz in Eigenverwaltung für den Insel Verlag ergibt sich zwingend aus der Beantragung des Schutzschirmverfahrens für den Suhrkamp Verlag. Der Insel Verlag wurde damit in die laufenden Verfahren eingegliedert. Auf das operative Geschäft hat der Antrag keine Auswirkungen – denn der Suhrkamp-Schutzschirm ist so groß, dass auch die Insel von ihm abgedeckt wird. – Alle Bücher erscheinen wie geplant.“