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Nutzung von Buchbesprechungen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu Werbezwecken möglich

Eine ebenso überraschende wie erfreuliche Pressemitteilung kommt eben über den Ticker – aus den Redaktionsräumen der FAZ: „Entgegen anderslautender Berichterstattung gestattet die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH den Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die Verwendung von Rezensionsauszügen zu Werbe- und Marketingzwecken“.

Lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung möglich ist somit die Nutzung von Auszügen aus Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen. Möglich ist zudem damit ausdrücklich die Verwendung auf Umschlagseiten und in Klappentexten sowie zukünftig die Bewerbung der besprochenen Bücher im Internet. Auf Nachfrage heißt es gegenüber buchmarkt.de, dass der Online-Händler Amazon, der nicht Mitglied im Börsenverein ist, nicht ausgeschlossen wird, so ein Sprecher der FAZ.

„Diese Klarstellung wird infolge der Reaktionen auf einen Rechtsstreit [mehr…] mit einem Online-Buchhändler notwendig“, heißt es in der Presseerklärung. Dieser hatte mit umfangreichen Auszügen und vollständigen Rezensionen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für den Verkauf von Büchern über seine Plattform geworben. Zu der gerichtlichen Auseinandersetzung kam es erst, nachdem sämtliche Einigungsangebote ausgeschlagen wurden und der Buchshop sich kategorisch weigerte, für die werbliche Nutzung von umfangreichen Rezensionsauszügen eine Lizenz zu erwerben. Die oben skizzierte Praxis gilt hingegen unabhängig vom Ausgang dieses Rechtsstreites.

„Die Frankfurter Allgemeine Zeitung freut sich weiterhin über die Wertschätzung ihrer Rezensionen durch die Buchbranche“, heißt es abschließend in der Presseerklärung.

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