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Arbeitskreis Verlags-Pressesprecherinnen und -Pressesprecher besorgt über FAZ-Urteil

Der Arbeitskreis Verlags-Pressesprecherinnen und -Pressesprecher (AVP) hat sich mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit gewandt: Er ist besorgt über die zu erwartenden Folgen des Urteils durch das Landgericht München , das am 8.November in der Sache FAZ/buch.de page( 56599) zu erwarten ist.

Das Gericht „hat im Vorfeld erkennen lassen, zugunsten der FAZ zu entscheiden“, die Mitglieder des AVP stünden deshalb vor einer weitreichenden Änderung: Aller Voraussicht nach werde zum ersten Mal gerichtlich festgestellt, dass für die „Verwertung von Textteilen aus Rezensionen zum Zwecke der Werbung bezahlt werden muss.

Die seit Jahrzehnten von den Presseverlagen akzeptierte Verwertung ihrer Rezensionen in der Buchwerbung wird den Pressestellen der Buchverlage künftig deutlich mehr an Arbeitsaufwand abverlangen und zudem potentiell Kosten verursachen: für jede werbliche Verwertung einer Besprechung als Ganzes oder teilweise (Abdruck auf der U4, im Klappentext, in der Vorschau und auf Websites) wird eine schriftliche Genehmigung einzuholen und zu dokumentieren sein. Bis hier ein neuer »Markt« – mit übersichtlichem Volumen! – entstanden ist, dürfte es eine Weile dauern. Im Laufe der Zeit jedoch werden die Pressestellen der Buchverlage ihre Erfahrungen sammeln, in welchem Umfang das für Bücher in den meisten Fällen kleine Werbebudget eine Lizenzierung überhaupt erlaubt und bei wem die Anfrage nach einer Genehmigung lohnt.
Der Arbeitskreis Verlags-Pressesprecherinnen und -Pressesprecher e.V. (AVP) bedauert sehr, dass die Bemühungen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, eine zwischen den Branchen akzeptierte generelle Vereinbarung zu finden, bislang ohne Erfolg blieb. Nach wie vor sehen wir als Vertretung der in den Pressestellen und freien PR-Büros arbeitenden KollegInnen die beste Lösung darin, den bestehenden Konsens auf der Grundlage einer schriftlichen und transparenten Vereinbarung zwischen den Verbänden fortzusetzen wie von der Rechtsabteilung des Börsenvereins in ihren »Regeln zur Verwendung von Rezensionsauszügen« formuliert. Als ein erstes positives Signal begrüßen wir das Entgegenkommen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in der am 29. Oktober abgegebenen Erklärung, den Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die Verwendung von Rezensionsauszügen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen, zu Werbe- und Marketingzwecken ohne gesonderte Genehmigung zu gestatten.“
Der Vorstand 
Johannes Kambylis, Andrea Wolf, Susanne Ziegler, Dr. Michaela Naumann, Stefanie Endres

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