Freitags um fünf: Was bewegt jetzt die Branche? Michael Lemsters Frage der Woche an Andreas Tazl, Pressesprecher der Frankfurter Allgemeine Zeitung, die gegen die buch.de Internetstores AG um die Verwendung von Presserezensionen in der Buchwerbung prozessiert.
Andreas Tazl, geboren in Bayern, startete seine Karriere als Redakteur beim Münchner Merkur und wechselte dann auf die kaufmännische Seite im Verlagsgeschäft. Als Objekt- und Verlagsleiter beim Süddeutschen Verlag war er z.B. für das Marketing der SZ Bibliothek oder die Zeitschrift SZ WISSEN sowie das SZ Magazin verantwortlich. Er wechselte nach einem Zwischenstopp in Melbourne, Australien, wo er sich einen Kindheitstraum erfüllte und fliegen lernte, zur F.A.Z. nach Frankfurt. Dort verantwortet er seit 2011 das Dachmarketing und die Kommunikation der „Zeitung für Deutschland“.
Andreas Tazl, Ihr Vorgehen gegen buch.de in Sachen Rezensionen hat in der Buchbranche manchem schlaflose Nächte bereitet – um wie viele Zeichen geht es in dieser Auseinandersetzung?

© F.A.Z.
Andreas Tazl:Es gibt keinen Grund für schlaflose Nächte. Lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung ist es nach wie vor möglich, F.A.Z.-Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen, für die Verwendung auf Umschlagseiten und in Klappentexten zu nutzen. Dies gilt zukünftig auch für die Bewerbung der besprochenen Bücher im Internet.
Die FAZ steht auf dem Standpunkt, die Grenzen des Zitatrechts seien damit überschritten. Dabei galt bei der Verwendung umfangreicher Pressezitate durch die Buchverlage über Jahrzehnte „leben und leben lassen“. Die Verlage gaben Stoff für Stories, Abdrucke und Rezensionen sowie massig Rezensionsexemplare, die Presse revanchierte sich mit Besprechungen, die die Verlage nach Strich und Faden in ihrer Werbung durchnudelten – womit sie nebenbei den Ruf der rezensierenden Blätter als Medien für kluge Köpfe förderten. Warum kann dieses Arrangement nicht weiter gelten?
Andreas Tazl: Die Verlage sind geschätzte Partner. Es gibt derzeit lediglich einen Rechtsstreit mit einem Online-Buchhändler. Dieser hatte mit umfangreichen Auszügen und vollständigen Rezensionen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für den Verkauf von Büchern über seine Plattform geworben. Zu der gerichtlichen Auseinandersetzung kam es erst, nachdem sämtliche Einigungsangebote ausgeschlagen wurden und der Buchshop sich kategorisch weigerte , für die werbliche Nutzung von umfangreichen Rezensionsauszügen eine Lizenz zu erwerben.
Einige Verlage kündigen schon an, falls Ihre Rechtsmeinung sich durchsetzt, Pressestimmen künftig nicht mehr automatisch zu verwenden, sondern nur noch selektiv zu nutzen, da Aufwand und Nutzen ihnen zufolge meist nicht mehr im Verhältnis stehen. Kann Ihnen daran gelegen sein?
Andreas Tazl: Die skizzierte Praxis der freien Verwendung kurzer Auszüge in einem eingeschränkten Umfang gilt unabhängig vom Ausgang des beschriebenen Rechtsstreits. Dieses klare Statement der F.A.Z. wurde vom Börsenverein des deutschen Buchhandels und von bei uns inserierenden Buchverlagen bereits positiv aufgenommen.
Weht nun zwischen Presse- und Buchverlagen – traditionell ein recht harmonisches Zwillingspaar – ein rauherer Wind?
Andreas Tazl: Nein. Wir freuen uns nach wie vor über die Wertschätzung unserer Rezensionen durch Buchverlage, Buchhändler und Leser.
Reichweitenstarke Shops im Internet arbeiten daran, der meinungsbildenden Presse die Lufthoheit über Leserköpfen mittels Kundenkommentaren abzujagen. Wäre es da nicht die bessere Strategie, die eigenen Inhalte stärker zu verbreiten, indem man großzügig verfährt?
Andreas Tazl: Die Rezensionen unserer Autoren werden über unsere Medien verbreitet. Und zwar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und online über FAZ.NET. Wir verbreiten die Rezensionen unserer Autoren. Die Buchhändler verbreiten nur Kundenkommentare. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Auch eine Snippet- oder Anriss-Lösung mit einer Verlinkung auf die Zeitungswebsite mit dem Volltext ist im Web weithin üblich. Warum nicht das?
Andreas Tazl: Unverändert freuen wir uns über die direkte Verlinkung auf FAZ.NET. Dies ist nicht zu beanstanden.
Welches Vorgehen würden Sie den Verlagen empfehlen, wo die rote Linie ziehen?
Andreas Tazl: Wie bereits erwähnt, gestatten wir den Verlagen die Verwendung von Rezensionsauszügen zu Werbe- und Marketingzwecken sofern diese aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen. Dies gilt, wie gesagt, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.Verlagen die dennoch unsicher sind, empfehlen wir sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ein kollegiales Gespräch hat schon oft geholfen, bestehende Unsicherheiten auszuräumen.

Mit seiner Firma alVoloConsult berät Michael Lemster Verlage, E-Commerce-Unternehmen, Buchhändler und Dienstleister bei Geschäftsentwicklung, Programm, Business- und Datenprozessen. Stammdaten und deren Qualitätssicherung sind sein Spezialgebiet. Daneben publiziert er in Fach- und Publikumsmedien.