Amazon hat bereits am 3. April für einen Preisbindungsverstoß Buße leisten müssen und 10.000 Euro an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels gezahlt. Das meldet heute die eBuch Genossenschaft – sie kann sich auf die Fahnen schreiben, dass diese Summe gezahlt werden musste: Sie hatte wiederholte Preisbindungsverstöße des Online-Händlers angeprangert.
Statt zu klagen, hatte die eBuch eG, vertreten durch die Kanzlei v.Nieding, Ehrlinger und Marquardt Amazon aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine Zahlung in Höhe von 10.000 Euro an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels mit dem Verwendungszweck „Unterstützung des stationären Buchhandels“ zu leisten.
Die eBuch kann auch von zwei weiteren erfolgreichen Verfahren in Sachen Preisbindung berichten: Penny Markt hatte neue, preisgebundene Bücher in der Rubrik „Schnäppchenmarkt“ mit „Aktions-Preisen“ beworben. In einer südwestdeutschen Filiale der Gries Deco Company (DEPOT) wurden preisgebundene Bücher mit 50% Rabatt angeboten. In beiden Fällen wurden Mitglieder der eBuch aufmerksam. Penny und Gries Deco haben sich ohne Einschaltung der Gerichte jeweils umfassend zur Unterlassung verpflichtet, so eBuch-Anwalt Peter Ehrlinger, sodass beiden Unternehmen im Wiederholungsfall empfindliche Vertragsstrafen drohen.