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EuGH kippt reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books / Schulterschluss der Verleger- und Buchhändlerverbände in der EU

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem von der EU-Kommission betriebenen Verfahren gegen Luxemburg und Frankreich entschieden, dass das geltende europäische Recht den Mitgliedsstaaten keinerlei Möglichkeit bietet, auf E-Book-Downloads den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlagen und Buchhändlern haben sich mit einem Offenen Brief an die Präsidenten der EU-Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments gewendet.

Sie fordern, jetzt erst recht durch eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu ermöglichen. Das Schreiben soll der Auftakt zu einem Bündel von Maßnahmen sein, mit denen die europäische Buchbranche die jetzt noch einmal manifestierte umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von gedruckten und elektronischen Büchern beseitigen will.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Es ist unerklärlich, warum E-Book-Leser schlechter gestellt werden, als Leser des gedruckten Buches. Bücher sind ein Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen. Verlage und Buchhändler würden E-Books gerne günstiger anbieten als sie das derzeit können. Wir werden jetzt mit unseren europäischen Kollegen deutlich auf diesen Widerspruch in der europäischen Regelung hinweisen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books festgeschrieben. Die Bundesregierung fordern wir auf, dieses Vorhaben jetzt dringend umzusetzen und auf eine Änderung der europäischen Richtlinie hinzuwirken.“

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