Wir hatte es auch gemeldet: Die Verlagsgruppe Random House hat nach dessen Hetz-Auftritt bei Pegida mit Akif Pirinçci gebrochen [mehr…]. Aber ist eine Vertragskündigung so einfach möglich? Darüber hat CICERO auch mit Random House Justiziar Rainer Dresen gesprochen.
Und gefragt: „Fristlose Kündigung – geht das überhaupt?“ Denn Random House hatte danach Pirinçcis Bücher gesperrt, sie werden nicht mehr ausgeliefert. Rainer Dresen verweist auf einen Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch. Paragraph 314, die „Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund“. Ein solcher Grund kann sein, wenn einer Seite die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses „nicht zugemutet werden kann“. „Wir sind der Meinung, dass dieser Grundsatz auch hier gelten muss“, sagt Dresen.