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Karl-May-Verlag setzt Titelschutzrecht erfolgreich gegen Neuverfilmung von Winnetou & Co. durch

Die zur Constantin Film AG gehörende Rat Pack Filmproduktion sollte im Auftrag von RTL den Winnetou-Stoff neu verfilmen. Gedacht war dabei auch an eine Neuinterpretation.

Dagegen hat sich der Karl-May-Verlag erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das LG Nürnberg-Fürth gab den Bambergern Recht und untersagte, die vom Verlag geschützten Titel Winnetou und Old Shatterhand, Winnetou und der Schatz im Silbersee sowie Winnetous Tod zu verwenden.

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