Unter der Überschrift: „Münchner Pflaum Verlag setzt Titelschutzrechte gegen Medizin-Verlag GFI durch“ hatten wir gestern eine Presseinformation des Richard Pflaum Verlages aufgegriffen und gemeldet:
„Der Münchner Richard Pflaum Verlag hat „seine Interessen gegen den Fachverlag für Medizinthemen GFI aus Riem durchgesetzt“. Das teilt der Pflaum Verlag eben mit: „Nach dem Hinweis auf die Verletzung von Titelschutzrechten wird GFI den Launch einer Zeitschrift unter dem Namen „Naturmedizin“ nun abblasen“ Und: „Es geht um „Ideen- und Konzeptklau“.
Dazu erreicht uns jetzt vom GFI Verlag eine ausführliche Stellungnahme. Hier aber zunächst noch einmal unbearbeitet die gestrige Meldung, an die wir dann die Antwort von GFI anhängen.
Der Hintergrund aus Sicht von Pflaum: Pflaum hat den Titel „bereits seit 1981 als Teil seiner Fachzeitschrift für Heilpraktiker „Naturheilpraxis“ in Verwendung. Nun versucht GFI in einem zweiten Anlauf unter dem Namen „Naturmed.Science“ an den Markt zu gehen. Aber auch hier werden mutmaßlich Rechte Dritter verletzt. Die Prüfungen dauern an“ sagt dazu Nils-Peter Hey, Leiter Strategie des Pflaum Verlags. „Wir freuen uns, dass die Kollegen von GFI einsehen, dass man mit Konzeptkopien nicht ohne Weiteres erfolgreich sein kann. Wir nehmen uns dem Wettbewerb immer gerne an, aber eben nur, wenn er unter fairen Bedingungen stattfindet. Ich bin mir sicher, dass GFI dennoch im Rahmen seiner bisherigen Themenfelder erfolgreich sein kann. Einen seit 71 Jahren etablierten Marktführer anzugreifen ist jedenfalls mit einigem intellektuellen Aufwand verbunden.“
Ganz vorsichtig erzählt Hey noch: Der GFI Verlag „hatte sich zuvor die Expertise der ehemaligen „Naturheilpraxis“-Redaktionsleiterin gesichert, nachdem Pflaum-Chefin Agnes Hey ihre Beförderung zur Chefredakteurin ausgesetzt hatte. Auch eine ehemalige Handelsvertreterin des Pflaum Verlags soll zum Einsatz kommen. Im Raum stand auch der Verdacht des Ideen- und Konzeptklaus sowie der unberechtigten Nutzung von Kundendaten. Diese Vorwürfe konnten im Rahmen der Auseinandersetzung nicht endgültig ausgeräumt werden“.
Die Stellungnahme heute (27.2.18) von GFI-Geschäftsführer Michael Himmelstoß verdeutlicht, warum das wohl alles „nicht endgültig ausgeräumt werden“ konnte:
- Im September 2017 wurde bei der GFI der Entschluss gefasst einen neuen Titel NATURMEDIZIN auf den Markt zu bringen. Die Titelrechte waren frei, da der Pflaum-Verlag diesen seit 2015 nicht mehr im Untertitel nutzte. Hintergrund war das von 45 Jahren gegründete PraxisScheckheft Curationes mirabiles aus unserem Haus, das auch die Ärzte für Naturheilkunde adressiert, sowie unsere medizinischen Fachzeitschriften.
- Frau Gebhardt, die beim Pflaum-Verlag in befristeter Anstellung tätig war, stieß am 1.11. zu unserem Team.
- Am 10. Januar informierten wir die engere Branchenpresse über die Titelneugründung, es folgten diverse Veröffentlichungen. Daraufhin schaltete der Pflaum-Verlag Titelschutzanzeige und meldete sich bei uns am 18. Januar mit einer „Berechtigungsanfrage“ hinsichtlich des Titels NATURMEDIZIN. Wir teilten ihm mit, dass die Priorität durch die erfolgten Veröffentlichungen bei uns liegen und baten um Unterlassung.
- Pflaum veröffentlichte daraufhin ein Supplement NATURMEDIZIN und kopierte unsere Mediadaten…
- Um einen Rechtsstreit zu verhindern, der nur Geld kostet und uns bei einem so kleinen Markt unrentabel erschien, entschlossen wir uns am 21.2. eine Nullnummer unter dem neuen Titel NATURMED.SCIENCE herauszubringen (Diese ist in Print erschienen und online unter www.naturmed-science.de abrufbar). Hierüber erlangte der Pflaum-Verlag drei Tage vor Erscheinen Kenntnis und schaltete am 19.2. erneut eine Titelschutzanzeige und sicherte sich zudem die Premium-Domain www.naturmed.science am 17.2.2018.
Michael Himmelstoß, auch Leiter der Kommission Redaktion in der Deutschen Fachpresse, und seit 2014 bei der GFI: „Für mich hat dieser beispiellose Fall den Anschein, als würde der Marktführer mit aller Macht versuchen, einen neuen Marktteilnehmer zu verhindern.
Hierfür spricht auch die Formulierung in der Presseinformation, dass der Verdacht des Ideen- und Konzeptklaus im Raum stünde. Abgesehen davon, dass dies nicht zutreffend ist, wurde zu keinem Zeitpunkt seitens des Pflaum-Verlags dieser Verdacht an uns oder die Mitarbeiter herangetragen. Auch gab es bislang keinen Rechtsstreit, in dem sich Pflaum uns gegenüber durchgesetzt hätte“.







