An dieser Stelle schreibt Literaturagent und Autor Thomas Montasser regelmäßig über Absonderlichkeiten des Literaturbetriebs – heute geht es um die Frage: Wie wird auf dem Buchmarkt Geld verdient?
Wie auf dem Buchmarkt Geld verdient wird, ist ja ein ganz eigenes, hochkomplexes System aus Traditionen, Notwendigkeiten und Chuzpe. Mit dem 31.12. ist bei allen Verlagen wieder die Pflicht zur Abrechnung der Honorare an die Autoren fällig geworden. Allerdings gilt in so gut wie allen Verlagsverträgen eine Frist von drei Monaten, binnen derer die besagte Abrechnung dann auch tatsächlich vorzulegen und sich daraus ergebende Auszahlungen zu tätigen sind. Genau genommen bedeutet das natürlich nichts anderes als eine Art Zahlungsziel. So etwas gibt es auch für den Buchhandel: Der ordert – üblicherweise mit vollem Remissionsrecht – und zahlt in der Regel ein Vierteljahr später seine Rechnung beim Verlag. Das klingt fair. Ist es auch. Also: für die Verlage. Und für die Buchhandlungen.
Meine Rechnung als Agent sieht naturgemäß etwas anders aus. Wenn wir ein Buch ansehen, das am 1. Januar eines Jahres vom Verlag verkauft wird, dann sehen wir aus der Perspektive des Autors ein Buch, das er mit einer Verzögerung von 15 Monaten vergütet bekommt.
Verlage gehen gerne mit uns in Verhandlungen mit dem Hinweis, dass sie es ja seien, die den Autoren gegenüber in Vorleistung gehen, wenn sie einen „Vorschuss“ bezahlen (wir sprechen deshalb lieber von Garantiehonorar, weil dieser „Vorschuss“ zwar verrechenbar, aber nicht rückzahlbar ist). Man kann das hinsichtlich der ersten Garantierate so sehen, wenn das Werk erst noch geschrieben werden muss und man unbeachtet lässt, dass Autoren im Vorfeld wochen-, ja oft monatelange Vorarbeiten leisten, indem sie sich Thema und Konzept eines Werkes überlegen, indem sie Skizzen, Textproben und Exposés anfertigen. Aber spätestens mit Erscheinen eines Buches kehrt sich die finanzielle Vorleistung um: Der Autor verzichtet für etliche Monate, ja sogar für ein Jahr und länger auf sein Honorar. Steht schließlich so in den Verlagsverträgen. Aber warum eigentlich? Weil der Verlag das buchhalterisch gar nicht anders darstellen kann?
Ach was! Der Verlag erwartet ja auch von jeder kleinen Provinzbuchhandlung, dass sie es schafft, all die vielen unterschiedlichen Rechnungen für all die vielen unterschiedlichen Bücher korrekt zu bezahlen – binnen dreier Monate! Die Wahrheit ist ganz einfach: Der Verlag nimmt sich lange Abrechnungsfristen heraus, weil er es kann. So sind nun einmal die Machtverhältnisse. Wobei zur Wahrheit gehört, dass Verlage, die ihren Anstand noch nicht gänzlich beim Controlling abgegeben haben, sich zumindest auf halbjährliche Abrechnungsfristen einlassen.
So oder so, Tatsache ist: Die Autoren geben den Verlagen Kredit, indem sie über lange Zeiträume auf die Auszahlung ihrer Honorare verzichten. Damit finanzieren sie die „Vorschüsse“, die ihnen von den Verlagen gezahlt werden, praktisch permanent selbst. Von einer Vorleistung der Verlage ist weit und breit nichts zu sehen.
In der Zeit des ersten Corona-Lockdowns wurde den Buchhandlungen von einigen Verlagen übrigens eine Verlängerung des Zahlungsziels eingeräumt – eine Geste der Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Sortiment. Diesen Sortimenter*innen möchte ich an der Stelle sagen, dass ich das für sehr begrüßenswert halte. Oder vielmehr: gehalten hätte. Denn die Solidaritätsmaßnahme fiel zusammen mit der vielfachen Bitte, die Autoren mögen doch einverstanden sein, ihre Garantiehonorare in kleineren Tranchen und über längere Zeiträume gestreckt zu erhalten. Mit anderen Worten: Die Verlage haben die Autorinnen und Autoren das Geld für den Buchhandel zur Verfügung stellen lassen und selbst den Lorbeer kassiert.
Interessanter Weise ist diese Solidaritätsgeste für den Buchhandel längst wieder passé. Für Autorenverträge drängen aber die Verlage dennoch weiterhin und immer häufiger darauf, dass „Vorschüsse“ in möglichst viele Tranchen gestückelt werden, am liebsten dann mit der höchsten Teilzahlung ganz am Ende, also bei Erscheinen des Buchs. Klar, auf diese Weise wird der Topf an verkappten „Autorenkrediten“ immer größer.
Hm. Das erinnert mich an etwas, das ich kürzlich gelesen habe. Was war’s nochmal? Ach ja! Eine Aussage von Bertelsmann-Chef Thomas Rabe im Spiegel (11.02.2023): “Wir haben 2022 erstmals die Umsatzmarke von 20 Milliarden Euro überschritten, wir haben 15 Milliarden Euro Eigenkapital, so viel wie nie. Wir haben mehr Mittel denn je für Investitionen. Bertelsmann steht also extrem gut da.“
Beruhigend, oder? Da darben die Autor*innen doch gleich nochmal so gerne. Schön, dass Sie’s mal gesagt haben, Herr Rabe. Es gilt eben im Buchmarkt wie überall die alte Agentenregel: Folge der Spur des Geldes.








Eine Antwort
Lieber Herr Montasser,
schön, dass Sie sich für finanzielle Fairness gegenüber Autorinnen und Autoren einsetzen.
Schade, dass Sie dabei nicht erwähnen, dass verlagsseitig keineswegs nur Kosten für Autorenhonorare entstehen. Bis aus einem Manuskript ein Buch geworden ist, das in einer Buchhandlung liegt, sind vom Verlag eine ganze Reihe Leistungen erbracht worden, die (laufende) Kosten verursachen. Den meisten Autoren ist das denke ich durchaus bewusst, sonst würden sie sich für den Weg des Selfpublishings entscheiden, wo sie zwar nicht auf ihre Honorare (die prozentual gesehen auch noch deutlich höher ausfallen) warten müssen, dafür aber auch sämtliche Leistungen über das Schreiben hinaus selbst erbringen oder eben einkaufen müssen.
Man kann sicher über die Fairness oder Unfairness des derzeit üblichen Honorarmodells diskutieren – dann sollten aber auch alle Fakten auf den Tisch. (By the way: Von der finanziellen Situation des Bertelsmann-Konzerns auf die gesamte Verlagsbranche zu schließen, dürfte vor allem Kleinverlagen die Tränen in die Augen treiben.)