Home > Verlage > EUDR: Verlegerverbände begrüßen formelle Annahme im Europäischen Parlament

EUDR: Verlegerverbände begrüßen formelle Annahme im Europäischen Parlament

„Endlich Rechtssicherheit: Druckerzeugnisse der Presse- und Buchbranche bleiben von unnötiger EUDR-Regulierung verschont – wichtiger Erfolg für Pressefreiheit und kulturelle Vielfalt“ titeln die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) und der Börsenverein
des Deutschen Buchhandels gemeinsam, die ausdrücklich die heutige formelle Annahme der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch das Europäische Parlament begrüßen. Mit der nun erfolgten Zustimmung beider Gesetzgeber ist die im Trilog erzielte Einigung bestätigt, nach der fertige
Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen werden.

Mit der heutigen Abstimmung sei ein zentraler Punkt für die Presse- und Buchbranche endgültig geklärt. Durch die Streichung von fertigen Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich erhielten Presse- und
Buchverlage die dringend benötigte Rechtssicherheit und würden vor unverhältnismäßiger bürokratischer Belastung geschützt.

„Die heutige Annahme ist ein starkes Signal für Pressefreiheit, Medienpluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa“, erklären die Verbände. „Der Gesetzgeber hat erkannt, dass fertige Druckerzeugnisse keine Treiber von Entwaldung sind. Ihre Ausnahme ist sachlich richtig, ordnungspolitisch konsequent und für den Erhalt unserer Demokratie notwendig“.

Damit werde die EUDR zudem wieder in Einklang mit der ursprünglichen Zielsetzung der EU-Kommission gebracht. Bereits der erste Kommissionsvorschlag sah keine Einbeziehung fertiger Druckerzeugnisse vor.
Gleichzeitig bewahre die Ausnahme für fertige Druckprodukte den Kern der EUDR: Holz und Papier fallen weiterhin vollständig in den Anwendungsbereich der EUDR, sodass das Schutzniveau der Verordnung erhalten werde. Gleichzeitig bleibe die Presse- und Buchbranche von unnötiger Regulierung und damit
verbundenem administrativen Aufwand verschont.

Auch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer begrüßte den Beschluss: „Mit dieser Entscheidung hat das EU-Parlament eine gut ausgewogene Lösung gefunden, die Nachhaltigkeitsziele ebenso berücksichtigt wie die Funktionsfähigkeit der Presse- und Verlagswirtschaft. Schon jetzt steht die gesamte Branche unter hohem wirtschaftlichen Druck. Eine Überregulierung ihrer Sorgfaltspflichten hätte viele Betriebe existenziell bedroht und damit die Medienvielfalt, gerade auch im Wissenschaftsbereich, gefährdet. Deshalb habe ich mich innerhalb der Bundesregierung und gemeinsam mit europäischen Partnern nachdrücklich dafür eingesetzt, dass Druckerzeugnisse von der Entwaldungsverordnung ausgenommen werden. Der heutige Beschluss ist daher eine große Erleichterung sowohl für den Buch- und Zeitschriftenhandel als auch für die akademische Infrastruktur Deutschlands.“

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige