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Statement des BKM zum Buchhandlungspreis

Die Sprecherin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien schreibt zu den aktuellen Vorfällen auf BuchMarkt-Anfrage:

„Mit dem Deutschen Buchhandlungspreis werden unabhängige Buchhandlungen ausgezeichnet, die mit einem besonderen literarischen Sortiment, kulturellem Engagement und kreativen Ideen das Lesen fördern und zur Vielfalt der Literaturlandschaft beitragen.

BKM hat die Auswahl über die Gewinnerinnen und Gewinner einer unabhängigen Jury von sachverständigen Persönlichkeiten übertragen. Durch eine wechselnde Jurybesetzung wird sichergestellt, dass im Lauf der Zeit unterschiedliche Perspektiven in der Auswahl Berücksichtigung finden.

BKM folgt grundsätzlich den Juryempfehlungen und respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung. Überprüfungen der Juryempfehlungen und etwaige Abweichungen hiervon erfolgen nur anlassbezogen und nur in besonderen begründeten Einzelfällen.

So müssen Empfänger von Steuergeldern auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen dürfen Steuergelder nicht extremistischen Organisationen oder Personen zufließen. Dazu kann die Bundesregierung die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. So soll beispielsweise das sog. „Haber-Verfahren“ die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen verhindern.

Für die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner des Deutschen Buchhandlungspreises 2025 wurde in drei Einzelfällen – erstmals und ohne Wirkung auf etwaige frühere Auszeichnungen – aufgrund konkreter Anhaltspunkte und Hinweise das sog. Haber-Verfahren angewandt.

Das Haber-Verfahren hat ergeben, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in diesen drei Einzelfällen vorliegen. Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz. Aufgrund dieses Prüfergebnisses hat BKM entschieden, dem Juryvotum in den betreffenden Einzelfällen ausnahmsweise nicht zu folgen und von einer Auszeichnung der betreffenden Buchhandlungen abzusehen. Die Entscheidung entspricht der politischen Linie der Bundesregierung, Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen.“

Auf Fragen zur Kommunikation an alle Beteiligten und künftige Prüfverfahren wurde bislang nicht geantwortet.

Ein Kommentar

  1. Der Kulturwächter hat mal wieder zugeschlagen, braver Mann! Reiht sich ein in die Linie seit es den „Index“ gibt. Die restlichen „bepreisten“ Kolleginnen /Kollegen sollten die Annahme solidarisch ablehnen!

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