Der Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. | VdÜ in ver.di hat bei seiner Mitgliederversammlung am 7. März in Kiel ihr jüngstes Einkommensdossier vorgestellt. Das Fazit: Literaturübersetzende seien hervorragend ausgebildete Kulturvermittler:innen, die als „Motor der Literatur“ Menschen über Grenzen und Sprachbarrieren hinweg verbinden. Dennoch sei ihr Einkommen aufgrund strukturell asymmetrischer Machtverhältnisse in der Buchbranche seit Jahrzehnten extrem niedrig und obendrein real rückläufig. Die Stärkung der Kreativen, die der Gesetzgeber mit den Novellen des Urheberrechts seit 2002 explizit angestrebt hat, wurde laut Verband nicht erreicht.
Die prekäre Lage der Betroffenen erfordere dringend weitere Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der staatlich finanzierten Übersetzungsförderung, durch eine substanzielle Erhöhung der Bibliothekstantiemen und durch Stärkung kollektiver Elemente, wie es der Bericht „Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie/Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht“ des DIW (im Auftrag des BMJ) nahelege. Inzwischen sei der gesamte Berufsstand akut gefährdet.
Die Ergebnisse im Detail
Literaturübersetzende arbeiten in der Regel als Soloselbstständige für Buchverlage. Am Umsatz dieser Verlage (2023: rund 5,4 Milliarden Euro1) habe ihre Arbeit einen ganz wesentlichen Anteil: Sowohl 2023 als auch 2024 war mehr als jede 7. Erstausgabe laut dem Report eine Übersetzung ins Deutsche. In den letzten zehn Jahren ist der Anteil von Übersetzungen an neu erschienenen Büchern von 12,4 Prozent (2015) auf 15 Prozent (2024) gestiegen. Zu den erfolgreichsten Büchern der umsatzstärksten Publikumsverlagsgruppe Penguin Random House (2024: 325,7 Millionen Euro) zählten 2024 der Roman Das Mädchen aus Yorkshire und das Sachbuch Nexus – jeweils in deutscher Übersetzung.
So unverzichtbar und wertvoll die Arbeit von Übersetzenden für die Verlage demzufolge sei, so unbefriedigend sei ihre Bezahlung, wertet der VdÜ: Die meisten Literaturübersetzenden seien hoch qualifiziert und ganzjährig ausgelastet. Dennoch erwirtschafteten sie 2024 ein Jahreseinkommen von durchschnittlich nur 20.363 Euro vor Abzügen – das ist weniger als ein Drittel des deutschen Durchschnittseinkommens. Da es unter diesen Bedingungen kaum möglich ist, Reserven zu bilden oder gar eine adäquate private Altersvorsorge aufzubauen, sind Literaturübersetzende auch im Alter akut armutsgefährdet.

„Aus diesen Gründen denken immer mehr von ihnen darüber nach, den Beruf aufzugeben; nicht wenige haben dies bereits getan. Die katastrophale Einkommenssituation bedroht inzwischen die gesamte Branche, die nur noch ‚am seidenen Faden des Idealismus derjenigen hängt, die uns die
Weltliteratur erschließen.‘, warnt der VdÜ.
Zwar habe der Gesetzgeber die Misere längst erkannt; schon 2002 wurde versucht, mit einer Urhebervertragsrechtsnovelle (dem sog. „Stärkungsgesetz“) der damals bereits absehbaren Entwicklung gegenzusteuern. Doch dass die mit Übersetzungen erzielbaren Einkommen auch in den letzten Jahren auf dem seit Jahrzehnten extrem niedrigen Niveau verharren, verdeutliche, dass die rechtlichen Instrumente, die den Literaturübersetzenden an die Hand gegeben wurden, nicht die gewünschte stärkende Wirkung gezeigt hätten.
Die prekäre Einkommenssituation von Übersetzenden erkläre sich aus zwei Faktoren:
- Zum einen sind die Seitenhonorare in den letzten Jahren und Jahrzehnten real stetig gesunken. Allein von 2020 bis 2023 ist das Durchschnittshonorar für die branchenübliche „Normseite“ nominal um nur 2,9 Prozent gestiegen, was bei einem allgemeinen Kaufkraftverlust von knapp 17 Prozent im selben Zeitraum de facto einen erheblichen Einkommensrückgang bedeutet.
- Zum anderen bleiben viele Verlage unter den im Jahr 2014 einvernehmlich aufgestellten gemeinsamen Vergütungsregeln und den in den Jahren 2009 und 2011 von Mitgliedern des Verbandes erstrittenen Mindestvorgaben des Bundesgerichtshofs für Verkaufs- und Lizenzbeteiligungen. Obwohl der BGH für Übersetzende eine klar definierte Mindestbeteiligung ab dem 5001. verkauften Druckexemplar der Erstveröffentlichung festgesetzt hat, würden diese Mindestsätze in 38 Prozent der Übersetzungsverträge unterschritten. Viele Verlage (vor allem große Konzernverlage) böten den Übersetzenden ausschließlich nicht verhandelbare „Hausverträge“ an.







