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Deutscher Bibliotheksverband fördert innovative Ideen für die Leseförderung

Digitale Leseförderung ist ein zentraler Schlüssel für Bildung und Teilhabe. Sie erreicht junge Menschen in ihrer Lebenswelt und verbindet Lesen mit innovativen und interaktiven Formaten, die Motivation und Medienkompetenz gleichermaßen stärken. In der achten Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ (2023-2027) vergibt der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) Projektmittel für die digitale Leseförderung. Bis zum 15. April 2026 können Anträge eingereicht werden, die zwischen dem 01. September 2026 und dem 30. Juni 2027 umgesetzt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Antrag. Interessierte Bibliotheken und andere Organisationen wie auch Buchhandlungen sind dazu eingeladen, mit lokalen Partnern Projektideen zu entwickeln.

Das Programm „Gemeinsam Digital!“ hat das Ziel, Kinder und Jugendliche mit erschwerten Bildungszugängen für das Lesen, Erzählen und Gestalten mit digitalen Medien zu begeistern. Hierzu können Fördermittel für medienpädagogisch begleitete Projekte der digitalen Leseförderung beantragt werden. Projekte mit neuen, zukunftsorientierten Ansätzen sind ausdrücklich erwünscht. Das Programm ist Teil des bundesweiten Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend. (BMBSFSJ).

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche von drei bis achtzehn Jahren mit erschwerten Bildungszugängen. Mit „Kultur macht stark“ fördert das BMBFSFJ mit 250 Mio. Euro auch in der dritten Programmphase (2023 bis 2027) außerschulische Projekte der Kulturellen Bildung für mehr gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit. Neben dem dbv sind 26 weitere Verbände und Initiativen Programmpartner von „Kultur macht stark“.

Buchhandlungen können Teil des Bündnisses und auch antragstellende Organisation sein. Sie müssen jedoch nachweisen, dass im Projekt kein kommerzielles Interesse besteht und über das Projekt keine Einnahmen und Gewinne generiert werden. Alle Leistungen im Projekt müssen unentgeltlich, als sogenannte Eigenleistung, eingebracht werden. Das bedeutet z.B.: es können keine Bücher / Medien über die Buchhandlung gekauft werden, die Vermittlung von Autor:innen muss unentgeltlich erfolgen, Räumlichkeiten müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, etc. Bündnispartner können im Projekt keine Rechnungen stellen, erläutert Programmadministratorin Petra Blömker auf Nachfrage. Die Zusammenarbeit mit einer Bibliothek im Projekt ist nicht vorgeschrieben, aber ausdrücklich erwünscht.

Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie wirklich interessante Best-Practice-Beispiele, die auch eine Anregung für eigene Aktionen sein können, finden Sie auf der Website des Deutschen Bibliotheksverbandes.

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