Jetzt wird es Zeit: Noch bis zum 15. Juni 2018 können sich Buchhändlerinnen und Buchhändler über die Website http://www.deutscher-buchhandlungspreis.de/ um den Deutschen Buchhandlungspreis bewerben, die dazugehörigen Unterlagen in Papierform müssen bis spätestens 22. Juni 2018 eingereicht werden. Auch in diesem Jahr stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters eine Million Euro für den Preis zur Verfügung.
Mit dem Deutschen Buchhandlungspreis würdigt der Bund seit 2015 Buchhändlerinnen und Buchhändler, die sich in besonderer Weise um das Kulturgut Buch verdient gemacht haben. Dies kann zum Beispiel ein breitgefächertes literarisches Sortiment kleinerer und unabhängiger Verlage sein, ein ungewöhnliches Geschäftsmodell oder die spezielle Lese- und Literaturförderung von Kindern und Jugendlichen.
Die Gewinner erwartet in drei Kategorien ein Gütesiegel verbunden mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 25.000 Euro, 15.000 Euro oder 7.000 Euro. Die Preisträger werden der Staatsministerin für Kultur und Medien von einer unabhängigen Jury vorgeschlagen. Ihr gehören Schriftstellerinnen und Schriftsteller, unabhängige Literaturexperten, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Verlagswesen, der Medien sowie der Kurt-Wolff-Stiftung und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. an. Letztere beiden sind Partner des Deutschen Buchhandlungspreises.