Heute Mittag ging die achte Info-Veranstaltung zur KNV-Insolvenz zu Ende, bei der Börsenvereins-Justiziar Prof. Dr. Christian Sprang sowie der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Wahl, Partner der Kanzlei anchor Rechtsanwälte, Fragen der Börsenvereins-Mitglieder zu beantworten versuchten. Ort dieser achten Veranstaltung war die Regionalgeschäftsstelle NRW in Düsseldorf. Im sich anschließenden Pressegespräch betonte Tobias Wahl, dass er seit Beginn seiner Tätigkeit am 14. Februar einen „Crashkurs in Sachen Buchbranche“ absolviert und schnell festgestellt habe, dass es sich um „eine sehr bemerkenswerte Branche“ handele. KNV erfahre eine große Solidarität von den Branchenteilnehmern, und der Börsenverein liefere große Unterstützung. Der Austausch mit rund 500 Gästen bei den Vor-Ort-Terminen in den Landesverbänden sei sehr hilfreich gewesen.
Christian Sprang zeigte sich erfreut, dass man mit dem Format der Info-Veranstaltungen sowie dem FAQ-Papier den Mitgliedern hilfreiche Dienstleistungen anbieten könne. Und auch Dank der Fragen der Mitglieder stelle er – der bislang kein Experte für Insolvenzrecht gewesen sei – für sich fest: „Die eigene Lernkurve steigt.“ Neben den Rückmeldungen bei den acht Veranstaltungen habe die Rechtsabteilung des Börsenvereins in den vergangenen Wochen rund 2.000 Anfragen bearbeitet. Die meisten kreisten um die Themen Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte, Remissionen und Aufrechnung. Das FAQ-Papier hat bereits eine erste Aktualisierung erhalten, die zweite soll noch vor der Leipziger Buchmesse erfolgen und weitere ungeklärte Punkte beantworten. Auf der Leipziger Buchmesse wird es eine weitere Info-Veranstaltung sowie Möglichkeiten zur Einzelberatung geben.
Wenn planmäßig zum 1. Mai – dann sind die drei Monate Insolvenzgeld für die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter von KNV durch die Agentur für Arbeit abgelaufen – das Insolvenzverfahren eröffnet wird, könne man mit einer Gläubigerversammlung etwa Ende Juni/Anfang Juli rechnen, bei der Tobias Wahl auch eine Analyse der Gründe der Insolvenz abgeben muss. Er hat zugesagt, dazu auch auf den Buchtagen in Berlin (18.-19. Juni) zu sprechen. Zuversichtlich zeigte er sich angesichts der aktuellen Liquiditätsplanung, dass KNV ab Mai auch wieder selbst Löhne und Gehälter auszahlen könne. Und machte klar: „Wir suchen einen Investor.“ Dazu sehe er nach einem Schuldenschnitt „große Chancen“. Gläubiger hätten mehr von einem Verkauf als von einer Zerschlagung.
Ein schwacher Trost vor allem für die Verlage. Denn Christian Sprang machte auch klar: Verlage sollten aus Vorsichtsgründen nicht damit rechnen, aus der Insolvenzmasse eine allzu hohe Quote ihrer Forderungen zurückzuerhalten. Zudem können bis zur Ausschüttung einige Jahre vergehen. Insofern müsse jeder Verlag mit seiner Steuer- bzw. Rechtsberatung nun individuell prüfen, ob er durch die Verluste möglicherweise selbst Insolvenz anmelden müsse.
Was ist das für ein Zynismus! Der letzte Satz ist für mich unfassbar!
Scheitern soll zwar erlaubt sein – aber anderen geradezu die Folgeinsolvenz nahe zu legen, halte ich für verantwortungslos!
Wo bleibt das Schuldbewusstsein?
Ich bin ebenso schockiert über den „Rat“ eines solchen Rechtsberaters! (Auftragsbeschaffung für seine Kollegen)
Lieber Herr Weitendorf von Hacht,
schade, dass Sie keine unserer Informationsveranstaltungen – wir waren auch in Hamburg! – besuchen konnten. Der Hinweis darauf, dass man sich als Geschäftsführer eines Unternehmens, dem aufgrund insolvenzbedingter Forderungsausfälle Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung drohen könnten, individuell beraten lassen sollte, hat nichts mit Zynismus, sondern mit kaufmännischer Vorsicht zu tun. Mit Vorschriften wie § 15a Abs. 4 der Insolvenzordnung, aber auch § 64 GmbHG, § 130a HGB oder §§ 92, 93 AktG hat der deutsche Gesetzgeber schlichtweg den Rahmen gesetzt, aufgrund dessen man als Jurist solche Hinweise geben muss. Letztlich sind das genau die Regelungen, aufgrund derer die Geschäftsführung der KNV-Gruppe Insolvenz beantragt hat – und auch der ist das gewiss alles andere als leicht gefallen…
Mit freundlichen Grüßen
Christian Sprang
Nun, der Herr Sprang möchte es dem Insolvenzverwalter leicht machen und überbringt die schlechten Botschaften lieber selbst der Branche. Mir fehlt da nur der explizite Hinweis: Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Tobias Wahl. Aber immerhin wurde dessen Name fett gedruckt, so dass der Werbeeffekt für ausreichend sein dürfte. Merke: „Die Lernkurve steigt.“
Die mensch aktion von knv spiegelt nur das wieder, wo der buchhandel nicht hin gehn sollte…was nützen die so genannten erlebniswelten, die erfindungen von ikea und amazon sind, dem buchhandel? Ich möchte bücher verkaufen und damit meine kunden glücklich machen…
H. Wahl macht nur Veranstaltungen mit dem Börsenverein. Alle anderen Verlage (zumeinst die kleineren, denen die Insolvenz drohen kann) werden mal wieder ignoriert.