Zeitfracht und Börsenverein legen Ausgleichsfonds auf KNV-Insovenz: Verlage können jetzt Unterstützung beantragen

Ab sofort können Verlage Ausgleichzahlungen aus dem KNV-Ausgleichsfonds beantragen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat mit maßgeblicher Unterstützung der Zeitfracht Gruppe einen Ausgleichfonds über 210.000 Euro aufgelegt. Die Zeitfracht Gruppe, die im Juni 2019 die insolvente KNV-Gruppe übernommen hatte, beteiligt sich mit 180.000 Euro an dem Fonds.

Ziel des gemeinsamen Ausgleichsfonds sei es, die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Verlage abzumildern, deren Forderungen gegenüber den Unternehmen der KNV-Gruppe aufgrund der Insolvenz nicht mehr beglichen werden konnten. Unterstützung beantragen können konzernunabhängige Verlage, deren Jahresumsatz 1,13 Millionen Euro nicht übersteigt und die ihre akute Existenznot nachweisen können.

Laut Info-Blatt des Börsenvereins ist eine Voraussetzung einer Antragstellung die Mitgliedschaft im Börsenverein seit spätestens 1.1.2017 und die dortige Einstufung in den Beitragsgruppen 1-15. Das Börsenvereins-Mitglied dürfe mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge nicht im Verzug sein. „Sofern ein Antragsteller nicht Mitglied im Börsenverein ist, darf sein Jahresumsatz denjenigen der Beitragsgruppe 15 des Börsenvereins nicht überschreiten. Die höchstmögliche Förderungssumme wird bei Verlagen, die nicht Mitglied im Börsenverein sind, prozentual um den von der Börsenvereinsgruppe in den Ausgleichsfonds eingezahlten Anteil sowie um einen Verwaltungskostenabzug von 10 Prozent für die Aufwendungen des Verbands als Administrator des Ausgleichsfonds gemindert.“

Ob eine Unterstützungsleistung gewährt werden kann sowie die Höhe der Unterstützung hängen von den Umständen des Einzelfalles ab und werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation des antragstellenden Verlages, der im Fonds verfügbaren Mittel sowie der Anzahl der Antragsteller festgelegt. Die einzelne Überbrückungsförderung kann höchstens die Hälfte der Forderungssumme betragen, die der jeweilige Verlag in der KNV-Insolvenz angemeldet hat. Die antragstellenden Verlage dürfen sich selbst nicht in einem Insolvenzverfahren befinden oder eine Insolvenz beantragt haben.

Anträge können Antragsteller und Antragsstellerinnen ausschließlich per E-Mail an ausgleichsfonds@boev.de stellen. Ansprechpartnerin für Verlage ist Nicola Meier, Leitung Ressort Verlage, Telefon: 069 / 1306 324, E-Mail meier@boev.de.

 

 

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