Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßt in einer Pressemeldung die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Öffnungsschritte für den Kulturbereich. Danach können vom 8. März an bundesweit Buchhandlungen wieder öffnen, auch für Bibliotheken können länderbezogene Regelungen getroffen werden. In weiteren Öffnungsschritten dürfen unter bestimmten Bedingungen vom 8. März an zunächst Museen, Galerien und Gedenkstätten, ab 22. März auch Theater, Kinos sowie Konzert- und Opernhäuser endlich wieder den Betrieb aufnehmen.
Buchhandlungen werden vom 8. März an einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.
Dazu Monika Grütters: „Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten ist ein wichtiges Hoffnungszeichen für die durch die Pandemie schwer getroffene Kultur. Es ist wichtig, dass die Kultur bei Öffnungsstrategien mitgedacht wird. Ich freue mich, dass für Buchhandlungen, aber auch für Museen, Galerien und Gedenkstätten unter bestimmten Bedingungen jetzt ein schneller Neustart möglich ist. Auch für Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser gibt es konkrete Perspektiven. Ich bin überzeugt: Öffnungen im Kulturbereich sind verantwortlich, gut umsetzbar und schlicht notwendig – für die Kreativen, aber auch für uns, ihr Publikum. Wissenschaftliche Studien, zuletzt die aus dem Umweltbundesamt (UBA), bestätigen dies eindrucksvoll. Deutschland braucht gerade in diesen Zeiten die Kultur, weil sie Raum für Debatten und Demokratie, Empathie und Energie schafft. Deshalb erwarte ich von den Ländern, dass sie den Stufenplan für die Kultur sehr zügig in die Tat umsetzen.“