Für eine Teilnahme an der Ausschüttung im Herbst dieses Jahres muss die VG-WORT-Meldung bis spätestens 30.04.2022 erfolgt sein VG Wort: Werkmeldung ab sofort über die Metadatenbank von MVB möglich

Ab sofort können Verlage, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) abgeschlossen haben, die Werkmeldungen für die Teilnahme an den neuen Ausschüttungen auch über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) des Technologie- und Informationsanbieters MVB vornehmen. Die pauschale Verlagsbeteiligung ist wieder möglich, nachdem im vergangenen Jahr das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ in Kraft getreten ist. Die VG-WORT-Meldung umfasst die Angabe von Nutzungsrechten und die Abgabe einer Freistellungserklärung. Dafür stellt MVB den Verlagen Excel-Listen aller relevanten Titel zur Verfügung, die sie im VLB gelistet haben – archivierte Titel inklusive. Eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Datenübermittlung inklusive Erklärvideo gibt es unter: www.vlb.de/vgwort.

Wichtig: Für eine Teilnahme an der Ausschüttung im Herbst dieses Jahres muss die VG-WORT-Meldung bis spätestens 30.04.2022 erfolgt sein.

„Mit der kurzfristig umgesetzten Möglichkeit zur VG-WORT-Meldung über das VLB bauen wir unser Service-Angebot weiter aus. Durch die Anbindung an unsere Metadatenbank können wir eine redundante Datenpflege auf Seiten der Verlage verhindern, da sie nur die erforderlichen Zusatzinformationen in einem pragmatischen Prozess an zentraler Stelle ergänzen müssen. Wir stellen dann die standardisierte Übergabe an die VG WORT sicher“, sagt Monica Wellmann, Leiterin Marketing & Vertrieb des Geschäftsbereichs Digital bei MVB.

Christian Sprang, Justiziar beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels, ergänzt: „Über die neuen Werkmeldungen im VLB erleichtert MVB den Verlagen die wichtige Teilhabe an der Wiedereinführung einer eigenständigen Verlagsbeteiligung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Die Möglichkeit zur schnellen und effizienten Wahrnehmung ihrer Rechte trägt dazu bei, die Vielfalt unseres Buchmarkts aufrechtzuerhalten.“

Bereits seit 1958 verteilt die VG WORT die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach gemeinsam festgelegten Quoten an Urheberinnen und Urheber sowie an Verlage. Das sind Vergütungszahlungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke, wie z. B. private Kopien oder den Verleih von Büchern durch Bibliotheken. 2016 wurde die Beteiligung der Verlage durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs für unzulässig erklärt. Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ am 07.06.2021 ist eine pauschale Verlagsbeteiligung wieder möglich geworden.

Die VG WORT plant, im Herbst 2022 die erste Ausschüttung an Verlage nach dem neuen Recht durchzuführen.

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