Unter dem Aktenzeichen Az. 37 O 6/14 fand heute die Verhandlung über ein potenzielles Verbot des satirischen Kurzgeschichtenbands „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ aus dem Verlag Volant & Quist statt: Droemer Knaur hatte im Januar vor dem LG Düsseldorf beantragt, es dem Dresdener Verlag bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu untersagen, das Buch weiter zu vertreiben [mehr…].
In der 90-minütigen Verhandlung berief sich Droemer Knaur erneut auf die überragende Bekanntheit der „Wanderhuren“-Reihe und sieht die Gefahr, dass Kaufinteressenten den Band von Julius Fischer für eine Fortsetzung oder einen Wanderführer hielten und Voland & Quist durch die Titelwahl den guten Ruf und Erfolg der Wanderhuren-Reihe unlauter ausnutze.
Voland & Quist geht unverändert davon aus, dass die Wahl des Titels durch die Satirefreiheit gedeckt ist. Der Titel selbst, aber auch Aufmachung und Inhalt des Buches schafften einen hinreichenden Abstand und nutzten weder den kommerziellen Erfolg der Wanderhurenreihe aus noch verunglimpften sie die Wanderhuren-Werke aus dem Hause Droemer Knaur in unzulässiger Weise. Voland & Quist sieht den „Wanderwege“-Titel – in dem Autor Julius Fischer unter anderem die Vermarktung von Bestsellern auch am Beispiel der historischen Romane des Wanderhuren-Autorenduos Iny Lorentz persifliert – als durch die Kunstfreiheit gedeckt an. Auch Kurt Tucholsky („Satire darf alles“) wurde vor Gericht zitiert.
Das Landgericht gab beiden Seiten ausführlich Zeit für die Darstellung der eigenen Positionen. Die Verkündung des Urteils wurde auf den 27.03.2014 (13:30 Uhr Raum 4.154) terminiert.