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Vater von David Garrett fordert Unterlassungserklärung gegen Biografie / mvg: Zahlreiche bemängelte Aussagen aber „längst öffentlich“

Der Vater von David Garrett hat in Bezug auf die Biografie seines Sohnes, die bei mvg erschienen ist, über seinen Anwalt eine Unterlassungserklärung eingefordert. Das meldet jetzt die Münchener Verlagsgruppe, zu der mvg gehört. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass zahlreiche der bemängelten Äußerungen anderswo längst nachzulesen sind.

So sehe sich der Vater David Garretts, Georg Paul Bongartz, durch „mannigfaltige unwahre Tatsachenbehauptungen“ in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, wird aus dem Schreiben seines Anwalts Prof Dr. Christian Schertz zitiert. Bongartz wolle deshalb mehrere in dem Buch enthaltene Aussagen verbieten lassen. „Allerdings widerspricht er dabei seinem Sohn David Garrett“, schreiben die Münchener. Im Hause stelle man sich nun die Frage: „Wer sagt nun die Wahrheit – Vater oder Sohn?“ Das Buch David Garrett. Die exklusive Biografie von Johannes Rothenbaum kam am 8. Oktober 2013 auf den Markt.

Der Verlag wehrt sich nun öffentlich und nennt Beispiele:

‚Stundenlang Geige üben?‘

Herr Bongartz widerspricht der Aussage des Buchs, sein Sohn sei bis zu acht Stunden Geigenunterricht am Tag verdonnert worden: „Tatsächlich hat David Garrett in dieser Zeit lediglich vier Stunden Geigenunterricht.“
Sein Sohn David hat das offenbar anders in Erinnerung und äußerste sich auch in mehreren Medien so: „Ich habe acht Stunden am Tag geübt“, sagte er in einem Interview mit Zeit online (Quelle: http://www.zeit.de/2013/06/Geiger-David-Garrett/seite-3)
In einem anderen Gespräch erklärte er: „Eine Plattenfirma kann ein Kind nicht auf die Bühne schicken und sagen: Dieses Kind arbeitet acht Stunden am Tag, dann sagt jeder: Oh Gott, das arme Kind. Also wird der Name Wunderkind gewählt.“ (Quelle: http://www.stern.de/kultur/musik/2-interview-mit-star-violinist-david-garrett-pullern-am-broadway-618018.html)

‚Wöchentliche oder monatliche Konzerte als Kind?‘

Herr Bongartz gibt an, dass sein Sohn im Alter von acht Jahren „allenfalls ein Mal im Monat aufgetreten“ sei.
David Garrett hatte das in einem Interview mit „partituren“ anders in Erinnerung: Meine Lehrer haben meinen Eltern zu verstehen gegeben, dass da gute Anlagen sind. Und dann ging es einfach so los. Mit sieben, acht Jahren habe ich etwa einmal die Woche vor Publikum gespielt. Mit neun habe ich ein Mozart-Konzert mit Orchester in Bad Kissingen gespielt.“
(Quelle: http://www.kultiversum.de/Musik-Partituren/WUNDERVIEW-4-Jetzt-kommt-der-Sahnenachschlag.html)

‚Gameboy oder nicht Gameboy?‘

Auch über die Frage, ob David Garrett einen Gameboy besitzen durfte, sind sich Vater und Sohn uneinig. Der Vater behauptet, diese Aussage entbehre jeglicher Grundlage. Auf die Frage, ob es im Hause Bongartz Fernsehen gab, antwortete David Garrett jedoch: „Fernsehen schon, aber Computerspiele nicht. Ich habe zweimal einen Gameboy geschenkt bekommen, der mir sofort abgenommen wurde.“ (Quelle: http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/341467/david-garrett-als-kind-immer-traurigkeit-gespurt)

‚Kontakte zu Gleichaltrigen‘

Herr Bongartz besteht in seiner Unterlassungserklärung darauf, dass Passagen nicht weiter verbreitet werden, die davon handeln, dass sein Sohn in der Jugend keinen Kontakt zu Gleichaltrigen hatte. Ihm sei es sehr wohl wichtig gewesen, dass der Sohn solche Kontakte pflegte.
Dem stehen jedoch anders lautenden Äußerungen David Garretts entgegen. In einem Interview auf stern.de vom 24.04.2008 erzählte David Garrett: Ich hab nur Privatunterricht gehabt. Bis zur 10.Klasse war ich ausschließlich zu Hause mit Privatlehrern, ich hatte keinen sozialen Kontakt. Es war ein Leben im goldenen Käfig. (Quelle: http://www.stern.de/kultur/musik/interview-mit-star-violinist-david-garrett-pullern-am-broadway-618018.html)

‚Mit sieben Jahren Bestimmung festgelegt?‘

Bongartz streitet auch ab, dass er seinem Sohn mit sieben Jahren erklärte, dass es seine Bestimmung wäre, Violinist zu werden. In dem Anwaltsschreiben heißt es dazu: Die Äußerung ist nicht getätigt worden.
In einem Interview mit dem Lufthansa Magazin (Ausg. 3/2008) sagte Garrett: Mit sieben Jahren hat man mir gesagt, es sei meine Bestimmung, Geiger zu werden. Man hat mich nie gefragt, ich habe mich auch nie dagegen gewehrt. Klar, es war natürlich auch schön, wenn die Eltern stolz auf einen sind. Wenn man in der Lage ist, sie glücklich zu machen. Ich dachte, sie lieben mich sonst nicht mehr. Mittlerweile glaube ich nicht, dass das so ist, aber als Kind habe ich das so gefühlt. Und dann habe ich so weitergemacht bis die Teenagerjahre kamen. (Quelle: http://www.david-garrett.info/media/magazines/lufthansa.php)“

Die Münchener Verlagsgruppe kündigt an, den Fall vor Gericht klären lassen zu wollen. „Ob David Garrett oder sein Vater, Georg Paul Bongartz, in diesen Fällen und den weiteren Punkten der Unterlassungserklärung die Wahrheit sagt, kann letztendlich wohl nur das Gericht entscheiden“, heißt es.

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