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Web-Tipp: Suhrkamp-Urteil zum Nachlesen

Der frühere Aufbau-Eigner Bernd F. Lunkewitz hat jetzt das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 13.8.2013 zum Streit um Suhrkamp auf seiner Webseite prozessbeobachter.net [mehr…] eingestellt. Er schreibt dort: „Wer über die moralische Seite dieses Streites urteilen möchte, sollte zunächst die juristische Seite kennen. Das Landgericht Frankfurt hat am 13.8.2013 ein Urteil erlassen, das an Deutlichkeit kaum zu übertreffen ist“.

Seine Motivation: „Über den verbittert geführten komplizierten Rechtsstreit der Gesellschafter beim Suhrkamp Verlag wird im Meinungsstreit der Medien zwar berichtet, aber eben nicht juristisch, sondern – je nach Interesse – moralisch argumentiert. Die Suada Peter Handkes gegen Herrn Barlach, den Vertreter der Medienstiftung, die seit Jahrzehnten Gesellschafter des Verlages ist, kann an Unsachlichkeit kaum übertroffen werden. Dürfen Dichter auch in einer juristischen Auseinandersetzung unter Kaufleuten alles, was einem Kaufmann oder Juristen nicht zugestanden würde?“

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