Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem heute verkündeten Urteil die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG verurteilt, den Bilanzgewinn für das Jahr 2010 in Höhe von 2,184 Mio. € an die klagende Gesellschafterin Medienholding AG Winterthur auszuzahlen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Hintergrund ist eine Vereinbarung der beiden Gesellschafterinnen des Suhrkamp Verlages,
wonach aus dem Erlös des Verkaufs des Suhrkamp-Archivs sowie Erträgen im Zusammenhang mit dem Verlagsumzug nach Berlin eine Ausschüttung erfolgen sollte. „Es ist in Erinnerung zu rufen“, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung, „dass die Klägerin und die treithelferin in der … Gesellschaftsvereinbarung klipp und klar gemeinsam festgehalten haben: ‚Ziel der Klägerin ist, von den Suhrkamp-Kommanditgesellschaften möglichst hohe Ausschüttungen zu erhalten‘.“
Ein Theasaurierungsinteresse der Gesellschaft habe die Kammer abgelehnt, „da die Gesellschaft verpflichtet gewesen sei, notfalls ein Darlehen aufzunehmen.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht angegriffen werden.







