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Dr. Volker Schmits, warum sind urheberrechtliche Abmahnungen so teuer?

Freitags um fünf: Was bewegt jetzt die Branche? Michael Lemsters Frage der Woche an Medienanwalt Dr. Volker Schmits.

RA Dr. Volker Schmits, geboren 1967 in Frankfurt, ist Partner der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Münchner Sozietät Amereller Rechtsanwälte und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Unter anderem vertritt er Medienunternehmen in Urheberrechtssachen und ist in der Szene der Internet-Startups tätig. Er ist Mitautor des „Berliner Kommentars zum Telekommunikationsgesetz“ zum Abschnitt Rundfunkübertragung.

Volker Schmits

Dr. Volker Schmits, wie groß ist der Markt für urheberrechtliche Abmahnungen?

Volker Schmits: Sie meinen wohl die Massenabmahnungen im Bereich Filesharing. Da kann ich mich nur auf den Bundesverband der Verbraucherzentralen beziehen, der für 2011 eine Gesamtzahl von 250.000 Vorfällen in Deutschland festgestellt hat. Aber ein Markt im volkswirtschaftlichen Sinne ist das nicht, den kann man als Anwalt nicht entwickeln wie ein Unternehmen ein Produkt und einen Bedarf, sondern er ist einfach da. Alles beginnt damit, dass Nutzer sich ohne Erlaubnis und ohne Entgelt über das Netz Dinge besorgen, die ihnen nicht gehören. Wenn die Nutzer das nicht täten oder wenn der Gesetzgeber ein neues Regelwerk schaffen würde, gäbe es diesen „Markt“ nicht. Wer hier von einem Markt spricht, dreht Ursache und Wirkung um.

Sind Sie selbst ein Abmahnanwalt?

Volker Schmits: Ich bin nicht für Massenabmahnungen mandatiert. Derartige Mandate werden meist an spezialisierte Kanzleien übertragen, die mit entsprechender Infrastruktur ausgerüstet sind. Es geht dabei um Volumen von bis zu 30.000 Neufällen pro Jahr.

Urheberrechts-Anwälte haben gegenwärtig augenscheinlich ein Problem der Vermittlung dessen, was sie tun und wie sie es tun. Ich zitiere einen Thomas Z., der sich auf Google + – gottseidank nicht über Sie – folgendermaßen auslässt: „Ja an alle die hier abgehmant wurden empfehle ich zu dieser dresse zu kommen und das 4 augen gespräch mit dem oder den herrn sog. Anwälten zu suchen mal schaun wer da dann noch meint er müsse weiter drohen.“ Was dabei immer wieder reklamiert wird: selbst bei Bagatellschäden werden Hunderte von Euro fällig. Muss das sein?

Volker Schmits: Die Herrschaften, die sich so und ähnlich äußern, wie Sie gerade zitiert haben, wissen alle, was sie tun und dass es verboten ist. Und wenn man die Umsatzeinbrüche der Musikindustrie betrachtet, ist das auch keine Bagatelle. In Zeiten von iTunes muss sich keiner mehr illegal Medieninhalte herunterladen. Wenn er es trotzdem tut und dabei erwischt wird, ist er verständlicherweise verärgert. Diesen Ärger auf die Anwälte abzuwälzen, ist meines Erachtens unlauter. Der Rechteinhaber könnte schließlich die Abmahnungen auch selbst rausschicken. Der Anwalt wird nur hilfsweise tätig. Der Gesetzgeber – im aktuellen Fall das Bundeskabinett mit seinem Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken und der Bundesrat mit seiner Entschließung – ist aktiv geworden gegen einen Spezialfall, der nicht die gesamte Wirklichkeit repräsentiert: Nämlich Abmahnungen, womöglich Serienabmahnungen wahllos gegen Kinder oder z.B. auch gegen Nichtcomputerbesitzer gerichtet, bei denen teilweise zwischen Auslagenersatz und Schadenersatz nicht differenziert wird und vielleicht noch obskure Gebührenpositionen aufgeschlagen werden, die dann den größeren Teil der Gesamtsumme repräsentieren.

Wofür zahlt der Übertreter eigentlich letzten Endes?

Volker Schmits: Bei einer Abmahnung ist es generell die Aufgabe des Anwaltes, den Schädiger zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zu gewinnen. Die wenigsten Rechteinhaber beanspruchen überhaupt einen Ausgleich für die materiellen Schäden des nicht verkauften Liedes. Es geht primär um den Ersatz der Kosten für den anwaltlichen Arbeitsaufwand. Und dieser Aufwand ist so hoch, dass die jetzt streitige Deckelung auf 100 oder 150 EUR pro Fall dazu führen wird, dass der Rechteinhaber auf den anwaltlichen Kosten der Verfolgung sitzen bleibt – neben dem tatsächlichen Schaden. Dieser Schaden ist übrigens nicht nur eingebildet sondern drückt sich direkt in den GEMA-Erlösen der Künstler aus: Einer unserer Mandanten – eine aus dem Fernsehen bekannte Teenband – bekam für das letzten Quartal 2012 von der GEMA 400 EUR überwiesen – als Vergütung für alle weltweit erzielten Urheberrechtsnutzungen in dem Zeitraum.

Könnten Sie mal bitte beschreiben, wie man konkret vorgeht, wenn man eine Abmahnung ausspricht?

Volker Schmits: Für entsprechende Serienabmahnungen benötigt ein Anwalt eine technische Ausstattung, mit der er selbst oder mit Unterstützung spezialisierter Dienstleister, Verstöße gegen das geistige Eigentum seiner Mandanten feststellen und beweissicher dokumentieren kann und mit der er den Schriftverkehr soweit wie möglich standardisiert…

Das klingt so, als reiche es, ein paar Knöpfe zu drücken, und fertig sind Abmahnung und Kostennote in Höhe von mindestens 600 EUR …

Volker Schmits: So einfach ist es nicht: die IP-Adresse des Übertreters muss sauber recherchiert werden, die Provider müssen sodann zur Offenlegung der Protokolle gebracht werden, hat man den Namen und die Postadresse des Störers, muss eine rechtssichere Zustellung erfolgen, und ab diesem Punkt wird alles zum Einzelfall: die Einlassungen der Gegenseite, die sich in der Regel ebenfalls anwaltlich beraten lässt …

… und die sicherlich meist darauf hinauslaufen, dass der Täter behauptet, es nicht gewesen zu sein…

Volker Schmits: … ja – um dieses Thema geht es bei den meisten gerichtlich anhängigen Verfahren. Was müssen die Eltern an Schutzmechanismen nachweisen, um nicht für ihre Kinder zu haften, wann haftet ein Vermieter für Handlungen seiner Mieter. Letztlich hat die Rechtsprechung dafür gesorgt, dass heute praktisch alle W-LAN-Netze verschlüsselt sind, weil anderenfalls der Anschlussinhaber per se für alles haftet, was über sein Netz gezogen wird.

Zurück zur Abmahnung: die festgesetzten Streitwerte sind für viele unverständlich: warum legen Anwälte ihren Gebührennoten einen Streitwert von 10.000 EUR zu Grunde, wenn ein Teenager einen Popsong runtergeladen hat, der auf iTunes 0,99 EUR kostet?

Volker Schmits: Streitwert ist nicht gleich Schaden und auch nicht gleich Wert des Liedes. Hier sind die Anwälte an die Zivilprozessordnung gebunden. Der materielle Wert der streitigen Sache liegt nicht immer klar vor, und vor allem fließen Aspekte wie „drohender Verletzungsumfang, die Qualität und Gefährlichkeit der Verletzungshandlung einschließlich Verschuldensgrad und späterem Verhalten, die Stellung des Verletzers sowie des Verletzten, das Wirkungspotenzial der Verletzung sowie deren Intensität“ in die Bewertung mit ein. Da im Bereich der hier diskutierten Abmahnungen schon viele durch Gericht geklärte Streitwertbemessungen vorliegen, ist es ratsam, sich als Anwalt daran zu orientieren. In den Werten der Rechtsprechung spiegelt sich wider, dass es einen Unterschied macht, ob ich ein Lied oder 100 Lieder kopiere. Ihr Beispiel 10.000 EUR zu 0,99 EUR wird dieser Differenziertheit nicht gerecht.

Es ist leicht vorstellbar, dass manch einer der Übertreter – besonders wenn es sich um junge Menschen handelt – überhaupt nicht die Mittel hat, die geforderten Summen aufzubringen. Kalkulieren Abmahner diese Eventualität in ihre Kostenrechnung ein und holen das Geld an anderer Stelle ein?

Volker Schmits: Da die Gebührenordnung ausschließlich am Streitwert orientiert ist, können Sie das Ausfallrisiko nicht in dem Sinn einkalkulieren, wie ein Lebensmittelhändler das Ladendiebstahl-Risiko in seine Preise einkalkuliert. Aber natürlich muss ich als Anwalt, bevor ich ein Mandat annehme, dieser Eventualität unternehmerisch Rechnung tragen. Die treibende Kraft ist, das darf man niemals vergessen, aber der Mandant und nicht der Anwalt. Der Mandant setzt sich zu Beginn mit dem Anwalt zusammen, und beide besprechen, ob und in welcher Form sie vorgehen. Da spielt sicher auch die Frage, ob man die Gebühr auch bekommt, eine Rolle.

Dass die Verbände der Medienindustrie sagen, geltendes Urheberrecht müsse in jedem Fall – also auch in Bagatellfällen – durchgesetzt werden, ist verständlich. Als Rechtsanwalt haben Sie nicht nur Ihren Mandanten, sondern auch dem Rechtsfrieden zu dienen. Wie stellen Sie persönlich sich einen solchen Rechtsfrieden vor?

Volker Schmits: Um diesen Rechtsfrieden streiten zwei Interessengegner, und jede Seite hat ihre eigene Vorstellung von Rechtsfrieden. Während die Nutzer bei ihren Rechtsverstößen einfach in Ruhe gelassen werden wollen, hat die Seite der Rechteinhaber durchaus das Recht zu sagen: Ich gebe dir das einerseits nur, wenn du mir Geld gibst, und andererseits gehe ich gegen jeden vor, der das infrage stellt. Ob ein Verstoß ein Bagatellverstoß ist oder ob dem Übertreter die Tat hoch oder niedrig anzurechnen ist, ist nachgelagert. Zunächst einmal ist auch ein Bagatellverstoß ein Verstoß, und wenn ich vorsätzlich mit großem Aufwand Verstöße begehe, dann muss ich mich auf Verfolgung einstellen, die mit hohem Kostenrisiko für mich einhergehen kann. Ein gewohnheitsmäßiger Schwarzfahrer wird auch mit einem hohen Bußgeld oder sogar Haft belegt, selbst wenn die Fahrkarte nur zwei Euro fünfzig kostet. Wir reden hier nicht von Abofallen, in die Kriminelle die Internetnutzer hineinlockten und denen sie dann ihre Vollstrecker auf den Hals hetzen. Der Gesetzgeber hat das zu Recht abgestellt, und ich will nicht in Abrede stellen, dass er auch die Exzesse unlauterer Kollegen bei Massenabmahnungen im Urheberrecht begrenzen soll. Zu einem Rechtsfrieden gehört aber noch etwas mehr. Diese Frage ist eines der großen Themen der nächsten Jahre und wird möglicherweise verknüpft sein mit den Stichworten Leistungsschutzrecht oder Kulturflatrate. Was es aber nicht geben darf, ist ein rechtsfreier Raum im Umfeld der erlaubten Privatkopie. Die Privatkopie wird gern missverstanden als eine Art Grundrecht, das dem Erwerber jedenfalls zusteht. In Wirklichkeit ist das ein Rechtsprivileg, das unter sehr eng eingegrenzten Bedingungen gilt …

… aber wird dies auch den Abmahnwahn eindämmen?

Volker Schmits: Ich bin gegen eine Schonung von einer bestimmten Art Rechtsverstöße nur weil sie massenhaft begangen werden, schwer nachzuweisen sind oder vielleicht im Einzelfall keinen großen Schaden verursachen. Man muss ein Augenmerk auf die Exzesse haben, und vielleicht ist auch noch ein anderer Aspekt bedenkenswert. Bei der bisherigen Abmahnpraxis gehen die bei Plattenfirmen verpflichteten Künstler finanziell meist leer aus. Es könnte Verletzern besser vermittelbar sein, wenn Zahlungen aus Abmahnungen und den darin enthaltenen Kostenvergleichen jedenfalls auch den Künstlern direkt zufließen würden – vielleicht verwaltetet und verteilt über die bestehenden Verwertungsgesellschaften. Eine Überlegung wäre es wert.

Mit seiner Firma alVoloConsult berät Michael Lemster Verlage, E-Commerce-Unternehmen, Buchhändler und Dienstleister bei Geschäftsentwicklung, Programm, Business- und Datenprozessen. Die Qualitätssicherung von Katalogdaten ist sein Spezialgebiet. Daneben publiziert er in Fach- und Publikumsmedien.

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