Auf ihrem gestern zu Ende gegangenen Parteitag in Kiel haben Die Grünen beschlossen, das Urheberrecht zu reformieren, sollten sie an die Macht kommen. Dabei geht es vor allem um die Verkürzung der Schutzfristen für Werke, wie weit, ist aber offen.
Auf eine radikale Verkürzung auf fünf Jahre verzichtete der Bundesparteitag. Denn am Sonntag war es zu heftigen Protesten gekommen. Urheberrecht stärken und angemessene Vergütung ja, hieß es, aber die „Abmahnorgie für Nutzer“ müsse endlich ein Ende haben.
Nun wollen die Grünen verschiedene Modelle prüfen, etwa eine Begrenzung auf die Lebenszeit des Autors. Damit sollen Texte, Musik und Filme leichter benutzt und bearbeitet werden können. Zur Diskussion steht auch eine pauschale Abgabe, die Kulturflatrate, die von der gesamten Gesellschaft gezahlt werden soll, um künstlerische Inhalte zu vergüten und allen zur Verfügung zu stellen.
Der Deutsche Journalistenverband nennt die wichtigsten Punkte des Beschlusses:
„> Das Urheberrecht soll auf die Lebenszeit des Urhebers begrenzt werden,
> gegen bestimmte unerlaubte Nutzungen soll gar nicht mehr vorgegangen werden können, sofern sie “nicht-kommerziell sind”,
> Urheber an Rundfunkanstalten müssen hinnehmen, dass Nutzer ihrer Beiträge daran eine Creative-Commons-Lizenz erhalten (das kann z.B. heißen: “Nutzer können das das Werk bzw. den Inhalt zu nicht-kommerziellen Zwecken vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen”) ,
> wer in mit öffentlichen Mitteln finanzierten wissenschaftlichen Publikationen schreibt, muss sich mit dem kostenfreien Zugang der Öffentlichkeit abfinden.“







