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Launch von Google Editions steht unmittelbar bevor / Zeitschriftenverleger begrüßen Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google

Wie das Wall Street Journal (WSJ) in seiner Online-Ausgabe schreibt, scheint der Launch von Google Editions in die letzte Phase eingetreten zu sein und unmittelbar bevor zu stehen. Das Projekt, das eigentlich schon im Sommer hätte starten sollen, könnte in den USA zum Jahresende noch online gehen.

Das WSJ zitiert Scott Dougall, einen Google Product Management Direktor. Demnach werde für das erste Quartal des kommenden Jahres auch der internationale Start erwartet. Es werde erwartet, dass unabhängige Buchhändler dabei eine große Roolle spielen werden ud deshalb bereits Musterverträge von Google erhalten haben, heißt es in dem Bericht.

Auch Verleger scheinen bereits im engen Kontakt mit dem Suchmaschinenbetreiber zu sein und berichten von einem intensivem Datenaustausch. Auf der Plattform Google Editions sollen in Zukunft E-Books verkauft werden, bzw. genauer Zugänge zu E-Books, die dann von überall her gelesen werden können, sofern ein Internetanschluss vorhanden ist.

Derweil hat Google in Europa offenbar die Bedenken bei den Kartellbehörden in Bezug auf kartellrechtliche Fragen noch nicht zerstreuen können. Die deutschen Zeitschriftenverleger sehen in der Einleitung eines kartellrechtlichen Prüfverfahrens gegen Google durch die EU-Kommission eine Bestätigung, das problematische Geschäftsverhalten Googles zu überprüfen und für mehr Transparenz zu sorgen, heißt es in einer Pressemitteilung.

„Dass Inhalte nicht beliebig zur Verfügung stehender Rohstoff sind, muss Google jetzt auch beim Start seines Web-Angebotes feststellen“, heißt es. VDZ-Präsident Prof. Dr. Hubert Burda: „Google sollte jetzt schnell auf einen Kooperationskurs einschwenken, statt sich auf ein langes Kartellverfahren einzulassen.“

Die EU-Kommission geht mit dem Verfahren dem Verdacht nach, dass der Suchmaschinenkonzern seine marktbeherrschende Stellung bei der Online-Suche missbraucht. Konkret geht es um den Vorwurf, Google räume seinen eigenen Diensten in den Suchergebnissen einen bevorzugten Rang ein und benachteilige die Dienste konkurrierender Unternehmen. Das Kartellverfahren wurde durch die Beschwerden mehrerer Wettbewerber von Google ins Rollen gebracht. Zu den Beschwerdeführern gehören die französische Rechtssuchmaschine Ejustice.fr, das Preisvergleichsportal Foundem und das Microsoft-Portal Ciao.

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben mit ihren Spitzenverbänden BDZV und VDZ vor einiger Zeit selbst das Bundeskartellamt angerufen, um den Verdacht der Ungleichbehandlung durch Google und der fehlenden Beteiligung an den Erlösen klären zu lassen. Dass es sich hier nicht nur um haltlose Vorwürfe handelt, wonach Google in vielen Fällen die eigenen Angebote im Suchergebnis bevorzugt, bestätige eine aktuelle Studie von businessinsider.com. Google hat ein solches Verhalten bisher stets bestritten. Daher appellieren die Verleger erneut an Google, Suche und Abrechnung im Netz fair zu gestalten und die Prinzipien von Fair Search und Fair Share einzulösen. Die Modelle der Verleger im Netz und die Chancen, digital Geld zu verdienen, hängen stark von fairen Spielregeln ab.

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