Die Webseite www.preisbindungsgesetz.de ist immer mehr als einen Klick wert. Neu eingestellt ist ein Beitrag von Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels zur Lage in Frankreich,der auch Bedeutung für die derzeitige Diksussion um die Preisbindung für E-Bücher hat.
Er sagt darin: „Auch für Deutschland interessant im Hinblick auf die zur Zeit hier angestellten Überlegungen zur Angemessenheit von Konditionen gemäß § 6 BuchPrG die Regelung des Gesetzesentwurfs, die verlangt, dass als Folge der Preisfestsetzung für E-Books durch den Verleger dieser verpflichtet ist, Dienstleistungen der Buchhändler entsprechend ihrer Qualität zu rabattieren. Die Kriterien hierfür sollen von repräsentatitven Organisationen der betroffenen Berufsstände vertraglich festgelegt werden. “