Im Interview mit der FAZ äußert die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch einmal ausdrücklich ihre Bedenken gegen das Google-Settlement und erläuterte, warum.
Auch bei der jüngsten Fassung seien „noch immer viele Deutsche nachteilig betroffen“, sagte sie. Sie sei sich mit ihrem amerikanischen Amtskollegen einig, dass das Opt-Out Verfahren gegen das Urheberrecht verstoße. Sie könne sich vorstellen, dass der Gesetzgeber vorgibt, dass bei verwaisten Werken, ein Nachweis erbracht werden müsse, dass der Rechteinhaber gesucht worden sei. Erst dann könne eine digitale Rechteverwertung erlaubt werden – „dann aber für alle“, ergänzte sie.
Desweiteren äußerte sie Ihre grundsätzliche Skepsis: „Ich habe etwas gegen Geschäftsmodelle, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen“, sagte sie.