Der Bundestag hat am späten Abend des 02.07.2009 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BT-Drs. 16/8954) beschlossen. Nach Beck-aktuell-Indformationen werden unter anderem die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisiert, die Stundungsgründe erweitert und die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen wird abgekürzt.
Zudem soll es künftig eine gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch geben und Pflegeleistungen beim Erbausgleich sollen besser honoriert werden. Was das im Einzelnen bedeutet und welche Auswirkungen das auf die Unternehmensnachfolge hat, fasst ein Bericht aus dem Verlag C.H.Beck kurz zusammen.