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Datenschutznovelle: Innenausschuss genehmigt / Am Freitag in den Bundestag / Kritik vom VDZ

Der Innenausschuss des Bundestages hat grünes Licht für die umstrittene Datenschutz-Novelle gegeben, berichtet Werben&Verkaufen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD billigte der Ausschuss am Mittwoch den Gesetzentwurf. Das neue Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Wie Werben&Verkaufen zusammenfasst, war ein monatelanges Ringen zwischen Parteien und Verbänden vorangegangen. Vor allem in der Direktmarketing- und in der Verlagsbranche stießen die ursprünglichen Pläne auf Ablehnung.

Der neue Gesetzentwurf sieht nun eine weitgehende Beibehaltung des so genannten Listenprivilegs vor. Demnach können listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel künftig auch ohne Einwilligung weitergegeben werden dürfen, sofern die Betroffenen über die Herkunft der Angaben informiert werden. Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein soll. Verlage und Direktmarketing-Unternehmen hatten daraufhin gegen die Pläne protestiert. Die Print-Häuser fürchten insbesondere um ihre Abo-Werbung.

Der VDZ Verband deutscher Zeitschriftenverleger hat sich in einer Pressemitteilung inzwischen dazu geäußert. Er begrüßt, dass der Bundestag im Vorfeld um einen auch für die Wirtschaft akzeptablen Kompromiss gerungen hat. Die letztlich zwischen den Regierungsfraktionen vereinbarte Regelung, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll, dürfte dieses Ziel jedoch nicht sichern.

Nach der geplanten Neuregelung wird künftig nicht mehr nur Telefon- und E-Mail-Werbung, sondern auch die Briefwerbung grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen. Ausnahmsweise sollen jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch des Angeschriebenen unter anderem dann zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht.

„Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern“, erklärte ein Vertreter des VDZ. „Es ist allerdings äußerst fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt.“

Weiter bemängelt der VDZ, statt auf bewährte Modelle wie die österreichische codierte Kennzeichnung der Adressquelle im Werbebrief zurückzugreifen, verlange der Kompromiss nun die Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten. Daraus folgt die Gefahr eines ganz erheblichen Rückgangs der verfügbaren Adressen. Würde sich diese Gefahr realisieren, wäre der Schaden für die auf Briefwerbung essentiell angewiesenen Abo-Auflagen ähnlich groß wie durch den Regierungsentwurf, der eigentlich verbessert werden sollte.

Neben weiteren Belastungen und Unklarheiten im Gesetzestext stößt bei den Zeitschriftenverlegern die Einführung eines Anordnungsrechts für Datenschutzbehörden auf Ablehnung. Es bedeutet eine problematische Verschlechterung der Wirtschaftsordnung in Deutschland. Behördliche Anordnungsbefugnisse begründen schon angesichts der vielen unbestimmten Voraussetzungen ein Risiko unvorhersehbarer Eingriffe in die Unternehmen und deren betriebliche Abläufe.

Wie ist Ihre Meinung? Ist damit die Abowerbung tot? Schreiben Sie uns: redaktion@buchmarkt.de.

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