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Heute: Kann ein E-Book-Käufer sein erworbenes E-Book weitergeben?

Der Start der E-Book-Plattformen [Libri und Libreka sowie der Erstverkaufstag des Sony Readers stehen unmittelbar bevor. Im BUCHMARKT-Märzheft haben wir die wichtigsten Fragen schon beantwortet (Hier zum Heft), doch es gibt immer noch Info-Lücken. Deshalb täglich hier in den kommenden zwei Wochen Ralf Alkenbrechers E-Book-Ratgeber für Sortimenter. Heute:]

Kann ein E-Book-Käufer sein erworbenes E-Book weitergeben?

Ja, prinzipiell ist dies möglich – aber ein Buchkäufer kann auch sein verkauftes Buch verleihen. Diesen Ausleihvorgang kann aber der Verlag „beeinflussen“:

a) Er bietet Dateien an, die keinen Kopierschutz, keine individuellen Kennzeichen enthalten und somit frei kopierbar sind.

b) Der Verlag lässt jegliche Form von Kopie zu, kennzeichnet die gekaufte Datei jedoch mit einem individuellen Wasserzeichen und kündigt dies während des Kaufvorgangs an.
Sollte eine Kopie auf einer illegalen Tauschbörse angeboten werden, kann man anhand des Wasserzeichens den eigentlichen Eigentümer ausfindig machen und belangen.

c) Der Verlag kann aber auch jedes gekaufte E-Book mit einem Kopierschutz versehen, das heißt der Titel ist dann nur auf einem bestimmten Lesegerät und/oder x-mal kopierbar. Diese letzte Variante ist sehr supportintensiv, das heißt es gibt Nachfragen der Käufer nach erfolglosen Kopiervorgängen, Sicherungskopien und einem Wechsel der Lesegeräte und dies führt häufig zu Verärgerungen der Käufer.

Fazit: Es gibt verschiedene Schutz-Möglichkeiten für ein E-Book. Auch strengere Kopierschutz-Verfahren lassen sich umgehen, sorgen aber für großen Unmut bei den legalen Käufern – eine Erfahrung, die die Musikindustrie leidvoll machen musste.

Noch Fragen? Mailen Sie an alkenbrecher@alkenbrecher.com. Ralf Alkenbrecher betreibt in München die Verlagsberatung@Digitale Medien

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