Nun schwelt es bei den Krimiautoren, deren Titel beim Volltext-Finder libreka! verfügbar sind: Teile ihrer Romane seien von libreka! online gestellt worden, ohne dass dies von den Verlagen rechtlich mit den Autoren abgeklärt gewesen sei, so der Vorwurf.
Das Syndikat, die „Autorengruppe deutschsprachiger Kriminalliteratur“, fragte sofort bei den eigenen Verlagen nach. Diese zeigten sich verständnisvoll, hätten aber anscheinend „die libreka-Einräumung „nebenbei“ erledigt („durch den Praktikanten“), ohne sich mit dem System vertraut zu machen“, so die Autoren.
Hier könne nicht genau geklärt werden, wo der Fehler gelegen habe, teilt die Autorengruppe mit. Angeblich brauche libreka! vom Verlag die Zusicherung, dass die Veröffentlichung von Textteilen in den Verträgen mit den Autoren geregelt sei. Die Verlage bezeugen, es handele sich um eine Werbemaßnahme.
Aufgrund der Schlagzeilen sieht der Börsenverein des Deutschen Buchhandels offenbar Handlungsbedarf. Dieser soll heute in einer Sitzung unter anderem besprechen, wie die Absprache zwischen libreka!, Verlag und Autor verbessert werden könne, so das Syndikat.







