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Gütersloher Verlagshaus hat heute planmäßig „Schwarzbuch Waldorf“ ausgeliefert

In einer soeben veröffentlichten Pressemitteilung widerspricht das Gütersloher Verlagshaus einer vom Bund der Freien Waldorfschulen (BFW) veranlasste dpa-Meldung, wonach es dem BFW gelungen sei, die Auslieferung des Schwarzbuch Waldorf mit juristischen Mitteln zu verhindern.

Wie der Verlag nun bekannt gibt, sei das Schwarzbuch Waldorf von Michael Grandt heute an die Buchhandelskunden ausgeliefert worden.

Eine in Bezug auf das Schwarzbuch auf Antrag des BFW ergangene Einstweilige Verfügung vom 11. September 2008 habe gerade kein Vertriebsverbot des Schwarzbuchs Waldorf ausgesprochen, sondern verlangte lediglich einige wenige ergänzende Angaben zum Thema „Waldorf-Erziehung und körperliche Gewalt“. Diese Ergänzungen seien noch in die Druckauflage integriert worden, heißt es.

Der Verlag hat gegen die gerichtliche Verfügung Widerspruch eingelegt, über den am 16. Oktober 2008 vor dem Landgericht Stuttgart öffentlich verhandelt wird.

„Dies wird unter anderem Gelegenheit zur Erörterung der Frage geben, weshalb der BFW eigentlich seit Jahrzehnten ausgerechnet als Band 1 der Schriftenreihe seiner Pädagogischen Forschungsstelle einen Erziehungsratgeber zum Thema „Strafe“ führt, bei dem es zum Beispiel auch in der aktuellen Ausgabe unter der Kapitelüberschrift „Schmerzen“ heißt: ‚Jedermann kennt den körperlichen Schmerz. Er kann eine erzieherische Funktion haben; Jemandem bewusst Schmerzen zuzufügen, wird den Menschen heute immer unsympathischer.'“, heißt es in der Presseerklärung aus Gütersloh

Das Gütersloher Verlagshaus werde sich auch „weiterhin allen durchsichtigen Versuchen des BFW widersetzen, ein wichtiges und offenbar den Nerv Vieler treffendes Buch diskreditieren und mit juristischer Hilfe der interessierten Öffentlichkeit vorenthalten zu wollen“.

Deshalb weise der Verlag auch den Vorwurf des BFW zurück, „wesentliche Aussagen des Schwarzbuchs enthielten entweder keine oder veraltete oder falsch zitierte Quellen.“

Weiter heißt es: „Ebenso wendet sich der Verlag gegen den Versuch des BFW, den Autor persönlich zu diskreditieren, indem auf eine mehr als zehn Jahre zurückliegende, andere österreichische Buchveröffentlichung verwiesen wird, bei der einige wenige Passagen wegen des sehr speziellen ausländischen Zivilprozessrechts und aus Gründen des Quellenschutzes nicht aufrechterhalten werden konnten.“

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