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Humboldt Verlag siegt in Musterprozess gegen Spieleentwickler

„Das ist ein wichtiges Urteil für viele Verlage“, so Eckhard Schwettmann, Geschäftsführer der Humboldt Verlags GmbH, „denn offenbar sollten hier beispielhaft die Rechte der Spieleentwickler gegenüber den Verlagen gestärkt werden. Bücher zu Spielethemen wären hierdurch für alle Verlage erschwert worden.“

Der bekannte Spielentwickler Reiner Knizia hatte Klage erhoben gegen das Buch „Die große Humboldt Enzyklopädie der Würfelspiele“ (ISBN 978-3-89994-087-9). Dabei ging es um insgesamt 18 Spiele, die zuvor in Büchern von Reiner Knizia beschrieben wurden oder als eigenständige Spiele erschienen waren („Heckmeck“ / Zoch Verlag, „East-West“ / Hasbro und „Jupiter“ / Franjos). Knizia hatte auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt, da er seine Urheberrechte verletzt sah.

Die Klage wurde abgewiesen (Landgericht Mannheim / Geschäftsnummer 7 O 240 / 07), das Urteil ist rechtskräftig. Eine Rechtsverletzung wurde unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt festgestellt.

Als Begründung führte das Gericht an, dass der gedankliche Inhalt von Spielregeln gegenüber den Spielbeschreibungen des strittigen Buches keinen urheberrechtlichen Schutz vermitteln. Der gedankliche Inhalt der Spielregeln ist demnach nicht schutzfähig. Spielregeln sind als Gebrauchtexte zu qualifizieren. Auch auf eine Verletzung von Werktitelschutzrechten konnte sich der Kläger nicht berufen.

Bei Gericht vertreten wurde der Humboldt Verlag durch Dr. Stefan Engels von der Kanzlei Lovells LLP, Hamburg. Dr. Engels ist Co-Autor des Buches „Humboldt Ratgeber Presserecht“ (ISBN 978-3-89994-015-2).

Ein Interview hierzu gibt es unter http://www.spielen.at:
Das Österreichische Spielemuseum, hinter der sich die Stiftung Spielen verbirgt, ist Kooperationspartner bei dem strittigen Buch, hat das Vorwort verfasst und Bildmaterial zur Verfügung gestellt.

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