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Jetzt in Pressemitteilung bestätigt: C.H.Beck und Hart kooperieren

C.H.Beck wird Rechtsthemen künftig vermehrt auch in englischer Sprache publizieren. Dazu arbeiten die Münchener unter der Marke Beck * Hart ab sofort mit dem renommierten Verlagshaus Hart Publishing aus Oxford zusammen. Was wir schon der Vorschau entnehmen konnten, [mehr…]bestätigt der Verlag jetzt in einer Pressemitteilung. Mit der Ausweitung des Programms auf englische Rechtsliteratur entspreche der Verlag C.H.Beck der steigenden Nachfrage aus Anwaltspraxis und Wissenschaft, heißt es darin.

Das neue Verlagsprogramm wird sich auf Themen zum europäischen und internationalen Recht konzentrieren. Ein besonderes Schwergewicht legt „Beck * Hart“ auf sogenannte Artikel-für-Artikel-Kommentare, eine Darstellungsform, die eher der Rechtsliteratur in civil law-Ländern als der in vom case law geprägten anglo-amerikanischen Staaten entspricht.

„Damit trägt „Beck * Hart“ zum einen den Besonderheiten des europäischen Rechts als weitgehend kodifiziertem Recht Rechnung und unterscheidet sich zum anderen von konkurrierenden englischsprachigen Verlagen“, so Pressesprecher Mathias Bruchmann.

Beobachter sehen darin einen längst notwendigen Schritt zur Internationalisierung auch auf das englischsprachige Rechtsgebiet.

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