
Das hat einer unserer Leser gestern in seiner HappyDigits-Werbung gefunden (s. Screenshot):
Thalia.de: Hier gibts die Bücher zum Match: [… 1 Digit pro Euro] Und fragt über uns unseren Preisbindungstreuhänder (der sich noch nicht gemeldet hat): „Das ist zumindest die Ankündigung eines Preisbindungsverstosses, oder nicht?“
Und wir haben gestern gefragt: Wer weiß auf Anhieb die Antwort? Hier kommt sie von Prof. Dr. Christian Russ aus dem Preisbindungstreuhänder-Büro:
“
Die Gewährung von Digits beim Kaufpreis gebundener Bücher ist dann zulässig,
wenn die Digits in Waren-Prämien umgesetzt werden können und die
Geringwertigkeitsgrenze von zwei Prozent nicht überschritten wird.
Unzulässig wäre es hingegen, wenn Digits auch in bar eingelöst werden
können, wie bei dem Payback-System. Denn gem. § 7 Abs. 4 Nr. 1 BuchPrG
erlaubt die Zugabe von Waren, nicht aber Vergütungen in Geld. “
Das Büro Wallenfels hat inzwischen diesbezüglich bei Thalia.de nachgefragt – und man hat dort wohl schon reagiert:
Dort steht jetzt eine Fussnote: „nicht für Bücher!“- was die Sache nicht viel klarer macht, denn im Text steht ja: „Hier gibts die Bücher zum Match…“