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Prozess gegen Potter-Lexikon in den USA beginnt

Gestern hat, wie DIE WELT berichtet, ein Prozess gegen das Erscheinen eines Potter-Lexikons in dem kleinen Verlag RDR-Books in den USA begonnen. Bereits im Vorfeld hatte Joanne Rowling das Lexikon verbieten lassen und RDR zum Einstellen der Herausgeberaktivitäten gezwungen [mehr…].

Rowling hat dem Verlag gestern vorgeworfen, zahlreiche Passagen aus ihren Büchern wörtlich zu übernehmen und damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Wie es laut WELT heißt, sagte der Anwalt von RDR, David Hammer, der Verlag räume ein, dass das geplante Lexikon teilweise Rowlings Urheberrechte verletze. Der Richter solle jedoch entscheiden, ob die fraglichen Passagen trotzdem verwendet werden dürften, weil dies einem höheren Zweck diene – zum Beispiel wissenschaftlichen Studien.

Rowling warnte davor, dass Autoren sich in Zukunft noch besser schützen lassen und mit ihre Rechte noch restriktiver einklagen müssten. Autor des Buches ist der 50-jährige Lehrer Vander Ark aus Michigan. Er betreibt bereits eine Potter-Homepage, auf der die Inhalte bereits zu lesen sind. Nach eigenen Angaben habe er eine Urheberrechtsklage befürchtet und sich vertraglich abgesichert, dass der Verlag für eventuelle Klagen aufkommen muss.

Pikant: Angeblich sei Rowling selbst sogar Fan des Internetlexikons und habe sie zur Recherche benutzt, wie sie einmal auf Ihrer Homepage mitteilte.

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