Home > Archiv > Jetzt offizielle Presseerklärung: Treuhandanstalt veräußerte Aufbau-Verlag rechtswidrig / Verleger Bernd F. Lunkewitz durch BGH-Urteil bestätigt / Schadensersatzansprüche werden angemeldet

Jetzt offizielle Presseerklärung: Treuhandanstalt veräußerte Aufbau-Verlag rechtswidrig / Verleger Bernd F. Lunkewitz durch BGH-Urteil bestätigt / Schadensersatzansprüche werden angemeldet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat rechtskräftig entschieden, dass der Aufbau-Verlag nie Volkseigentum und daher auch nie Eigentum der Treuhandanstalt war, heißt es in einer eben veröffentlichten Presseerklärung des Verlags.

Hier der Wortlaut:

„Die Investorengruppe, die den Verlag 1991 von der Treuhandanstalt kaufte, konnte daher das Eigentum daran nicht erwerben. Tatsächlicher Eigentümer blieb der Kulturbund e.V., der den Verlag 1995 rechtswirksam an den Verleger Bernd F. Lunkewitz verkaufte.

Nach einer 15 Jahre andauernden juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Verleger Bernd F. Lunkewitz und der Treuhandanstalt steht nun fest: Die Treuhandanstalt hat dem Kulturbund e.V., der sich seit 1990 unter ihrer Zwangsverwaltung nach dem Parteiengesetz der DDR befand, den Geschäftsbetrieb Aufbau-Verlag rechtswidrig weggenommen und sich selbst als Eigentümerin bezeichnet. Die 1991 durch die Treuhandanstalt erfolgte Übertragung des Aufbau-Verlages an die BFL-Beteiligungsgesellschaft und drei weitere Investoren war daher unrechtmäßig, die Privatisierung des ehemaligen DDR-Verlages durch die Treuhandanstalt ist gescheitert.

Der gemeinnützige Verein Kulturbund e.V., der heute noch 60.000 Mitglieder hat, war seit 1946 und über das Ende der DDR hinaus rechtmäßiger Eigentümer des Verlags. Der Verleger Bernd F. Lunkewitz persönlich hat rechtswirksam ohne die Investorengruppe und gegen den Widerstand der Treuhandanstalt den Verlag im Jahre 1995 vom Kulturbund e. V. als dem tatsächlichen Eigentümer gekauft. Das hat der II. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) in einem Beschluß vom 3. März 2008 (Aktenzeichen II ZR 213/06) entschieden. Der BGH wies die Revision der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (früher: Treuhandanstalt) gegen das gleichlautende Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main im Rechtsstreit gegen den Verleger Bernd F. Lunkewitz (Aktenzeichen 16 U 175/05) rechtskräftig zurück.

„Das ist ein in der deutschen Verlagsgeschichte bislang einmaliger Vorgang“, sagt Bernd F. Lunkewitz. „Die Verantwortlichen in der Treuhandanstalt wussten dabei von Anfang an, dass sie rechtswidrig handeln und damit auch die Existenz des Verlages gefährden. Angesichts der Entscheidung des BGH habe ich aber Vorkehrungen getroffen, um die Zukunft des Aufbau-Verlages zu sichern.“

Die Aufbau Verlagsgruppe GmbH, die zu den renommiertesten deutschen Buchverlagen zählt, wird die Verlagsgeschäfte weiter betreiben. Dies erklärten die Geschäftsführer Tom Erben und René Strien. Im Jahre 2007 wurde mit zeitgenössischer und klassischer Literatur, Belletristik und populären Sachbüchern ein Umsatz von 14,2 Mio. EUR erzielt. Zu den meistverkauften Büchern zählen zuletzt Werner Bräunigs Überraschungserfolg „Rummelplatz“, die Kriminalromane von Fred Vargas mit einer Gesamtauflage von über 1 Million verkauften Büchern sowie die Autobiografie von Winfried Glatzeder.

„Mein wichtigstes Ziel ist die Erhaltung der Kulturinstitution Aufbau-Verlag und die Fortsetzung seiner Tradition. Deshalb musste die Rechtssicherheit über die Eigentumsverhältnisse hergestellt werden“, betont Lunkewitz.

Die juristischen Folgen des gescheiterten Verkaufs des Aufbau-Verlages durch die Treuhandanstalt sind noch gar nicht abzusehen. Nachdem die Rechtslage nunmehr grundsätzlich festgestellt ist, werden umfangreiche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche gegen die BVS erhoben.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert