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Gerichtsurteil zu Venedikt Erofeevs Buch Moskau – Petuski / Galina Erofeeva mit Klage auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Verlag Albin Michel in allen Punkten gescheitert / Rechtmäßigkeit der Neuübersetzung im Verlag Kein & Aber wurde von Gericht bestätigt

Als der Verlag Kein & Aber im Herbst 2005 die Neuübersetzung von Venedikt Erofeevs Klassiker der modernen russischen Literatur „Moskau – Petuski“ publizierte, wurde von der Agentin Galina Dursthoff die Rechtmäßigkeit dieser Ausgabe öffentlich heftig bestritten. Zahlreiche Medien übernahmen die Auffassung von Dursthoff und stellten – teils ohne Rücksprache mit dem Verlag Kein & Aber – die Rechtmässigkeit der Publikation in Frage. Die Debatte beschäftigte die deutschsprachige Presse mehrere Wochen.

Nun wurde vom Tribunal de Grande Instance de Paris am 29. Januar 2008 das Urteil verkündet. Die Klage von Galina Erofeeva wurde klar abgewiesen. Nach dem Urteil war die Vergabe der Lizenz durch die Agentin Galina Dursthoff an den Züricher Ammann Verlag unrechtmäßig. Das Gericht stellte zugleich sogar eine vorsätzliche Verletzung des Verlagsrechts des Verlagshauses Albin Michel, Paris, fest.

Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit und Fortdauer des am 5.8.1977 zwischen Venedikt Erofeev und Albin Michel geschlossenen Verlagsvertrages. Das Gericht erklärt es aufgrund von Dokumenten für erwiesen, dass der Verlag Albin Michel den Vertrag jederzeit erfüllt hat. Albin Michel hatte den Nachweis erbracht, dass regelmässig Tantiemen an den Autor bezahlt wurden und das Werk – wie im Vertrag vorgesehen – auch international publiziert wurde. Der Verlag konnte aufzeigen, dass alle Lizenzen mit Einwilligung des Autors vergeben wurden. Das Gericht folgte in allen Punkten der Auffassung von Albin Michel und der von Kein & Aber seit jeher vertretenen Ansicht.

Das Gericht stellte weiter fest, dass die Abtretung der Rechte durch Galina Erofeev über die Agentin Galina Dursthoff an den Ammann-Verlag unrechtmäßig war, weil ein gültiger und nicht wirksam gekündigter Verlagsvertrag besteht. Die Lizenzen, die Albin Michel an den Piper Verlag vergeben hat, sind ebenso rechtmäßig wie die Unterlizenz an den Verlag Kein & Aber, die im Herbst 2005 zur Publikation der Neuübersetzung geführt hat.

Das Gericht entschied auch, dass Galina Erofeeva vorsätzlich ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat. Sie habe sich auch zu Unrecht auf ein ihr angeblich zustehendes droit moral berufen. Ihr sei es nur um die Neuverhandlung von Rechten aus kommerziellen Gründen gegangen. Das Urteil aus Paris lässt es – was in dieser Form selten vorkommt – an Deutlichkeit und Schärfe nicht fehlen.

Die Klägerin wurde zu einer Schadensersatzzahlung gegenüber Albin Michel in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, weil sie das Ansehen des Verlages durch vorsätzliche Rechtsverletzung geschädigt habe. Außerdem wurde die Klägerin verurteilt , die Gerichtskosten sowie die Kosten des Verlags, letztere mit 15.000 Euro, zu tragen.

Das Urteil muss Auswirkungen haben auf den noch in Deutschland anhängigen Hauptprozess gegen den Verlag Kein & Aber. Dort wird die Klägerin wiederum von der Agentin Galina Dursthoff betreut. Das Landgericht Hamburg hat 2006 bereits eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung des bei K & A erschienenen Werkes zurückgewiesen.

Die Neuübersetzung des Buches „Moskau – Petuski“ von Venedikt Erofeev ist seit Herbst 2005 im Verlag Kein & Aber als Buch und Hörbuch lieferbar. Die Übersetzung von Peter Urban war 2006 für den Leipziger Buchpreis nominiert.

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