Im Fall des umstrittenen Seeliger-Buches über den als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordenen Armin Meiwes haben seine Angehörigen Recht bekommen. Sie hatten Passagen, in denen sie auftauchten, entfernen lassen. Der Verlag unterlag vor dem Berliner Landgericht, meldeten wir eben [mehr…].
buchmarkt.de hat nachgefragt, wie der Verlag das heutige Urteil interpretiert. Dazu Verleger Thomas Seeliger:
„Mit dem heutigen Tage hat sich bestätigt, dass es sich die unteren Gerichts-Instanzen bei der Urteilsfindung offenbar zu einfach machen und blind dem Esra-Urteil des Bundesverfassunsgerichts folgen [mehr…]. Es war zu befürchten, dass Esra zur Schwächung der Kunstfreihalt führen würde.
Dass das Esra-Urteil nun allerdings für die Schwächung anderer Grundrechte, in unserem Fall der Pressefreiheit, herhalten muss, ist ein Skandal. Außerdem wird durch dieses Urteil nun den Gerichtsreportern ein Maulkorb angelegt, denn nach den Ausführungen des Gerichts ist die Veröffentlichung von Details aus der Intimsphäre per se unzulässig. Wie soll denn künftig zum Beispiel über einen Vergewaltigungsprozess berichtet werden? Schließlich wird eine solche Berichterstattung regelmäßig auch Einzelheiten zur Tatausführung oder zur Biografie der Beteiligten beinhalten. Dieses Urteil hat eine weit über unseren Fall hinausgehende Bedeutung und wird die Arbeit aller publizistisch Tätigen in Zukunft beeinträchtigen.“







