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Passagen im „Kannibalen“-Buch von Seeliger bleiben verboten / Verlag erwägt Gang in nächste Instanz

Im Fall des umstrittenen Seeliger-Buches über den als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordenen Armin Meiwes haben seine Angehörigen Recht bekommen. Sie hatten Passagen, in denen sie auftauchten, entfernen lassen. Der Verlag unterlag vor dem Berliner Landgericht, berichtet der SPIEGEL.

Der Seeliger Verlag hatte nach eigenen Angaben Seiten aus dem im Herbst 2007 erschienenen Buches heraustrennen sowie Textteile schwärzen müssen [mehr…]. Der Versuch des Verlages, die Verfügungen per Gericht aufzuheben, ist nun gescheitert. Der Schutz der Persönlichkeit sei oberstes Gebot, betonte das Gericht.

Der Journalist Günter Stampf hatte den Mörder nach Verlagsangaben nach dem Urteil im Gefängnis interviewt. In der ersten Auflage, die laut Verlag mit 150.000 Exemplaren herauskam, sind auch Auszüge aus einem forensisch-sexualmedizinischen Gutachten zu Meiwes enthalten, das in seinem Frankfurter Prozess erörtert wurde und laut Berliner Gericht auch die Persönlichkeitsrechte eines Angehörigen berührte.

So ein Gutachten könne in einem Verfahren besprochen werden, berechtige aber niemanden, es zu verbreiten, sagte der Vorsitzende Richter Michael Mauck.

Laut Mauck habe der Bundesgerichtshof strenge Maßstäbe für den Schutz der Persönlichkeit gesetzt. So dürfe ein Bild schon dann nicht abgedruckt werden, wenn der Betroffene die begründete Sorge hat, erkannt zu werden. Fotos aus einem Familienalbum, die keinen Zusammenhang zu der späteren Tat haben, dürften nicht gezeigt werden.

Der Verlag erwägt nun den Gang zum Kammergericht. „Wir wollen eine grundsätzliche Klärung, ob Medien aus Gerichtsgutachten zitieren dürfen“, sagte Sprecher Bernhard Mecke dem SPIEGEL.

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