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Bundesfinanzhof: Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Die von der Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Urteil kommt der Bundesfinanzhof, meldet eben der SPIEGEL. Die Entscheidung gilt als Signal für das Bundesverfassungsgericht.

Ein Bäckermeister und ein Ingenieur hatten gegen die weitgehende Streichung geklagt. Deren Klagen wurden nun zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe weitergeleitet.

Endgültig kippen könnte die Neuregelung aber nur das Bundesverfassungsgericht, das sich in diesem Jahr mit dem Fall beschäftigen will. Für die Karlsruher Richter könnte die Entscheidung des obersten deutschen Steuergerichts jedoch Signalwirkung haben.

Die WELT erklärt, wie Sie Ihre Pendlerpauschale sofort geltend machen: Der Steuerzahler beantrage beim örtlichen Finanzamt den Freibetrag für die vollen Kilometer. Dieser Freibetrag wird in der Regel dann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und mindert so den monatlichen Lohnsteuerabzug. Der Vorteil laut Bund der Steuerzahler: Das sei relativ schnell möglich. So könnten Antragssteller beispielsweise schon ab März 2008 um den Freibetrag verringerte Steuern an den Fiskus abführen. Der Antrag ist laut BdSt bis bis zum 30. November des jeweiligen Jahres möglich. Antragsteller können sich das Formular dafür bei ihrem Finanzamt besorgen oder hier online herunterladen.

Zum Artikel: http://www.welt.de/wirtschaft/article1585916/.html#reqNL

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