Groß war gestern die Freude, als bekannt wurde, dass der kleine „Perlentaucher“ nun auch in zweiter Instanz gegen die beiden größten überregionalen Tageszeitungen, gegen „FAZ“ und „Süddeutsche Zeitung“ [mehr…]. Aber: Besteht wirklich Anlass zur Freude? Ruthard Stäblein macht heute in der „Frankfurter Rundschau“ darauf aufmerksam, dass es ein Sieg mit Flurschaden ist, vor allem was das Urheberrecht der Autoren angeht. Denn: „Das online-Portal darf weiterhin Zusammenfassungen von Buchrezensionen der Tageszeitungen auf seine Website stellen. Und vorläufig auch weiterverkaufen.
Für Stäblein kommt das Urteil der zweiten Instanz überraschend. Noch in der mündlichen Verhandlung habe der Vorsitzende Richter und Pressesprecher des Senats, Wolfgang Weber, Verständnis für FAZ und SZ geäußert: „Die Tageszeitungen befürchten nämlich, dass ihre Rezensionen im Internet nur kurz wahrgenommen und weniger im Zeitungsoriginal gekauft und gelesen werden. Zudem beklagten die Verleger, dass der Perlentaucher mit den Abstracts Geschäfte mache, indem er sie etwa an ‚Buecher.de’ weiterverkaufe.
Stäbleins Fazit: „Das Urheberrecht der Autoren wird weiter durchlöchert. Schlimmer aber ist die Extraktmentalität, die durch ein ‚Abstract’ ohne eigenen ‚Content’ bedient wird (wie es nun auch in der Richtersprache heißt): Kurz schauen, wer den Daumen hebt und wer ihn senkt, wie viele Punkte vergeben werden. Man interessiert sich für das Prospekt und nicht für die Ware, für das Testergebnis, nicht den Test. Im Schnelldurchlauf durchs Feuilleton wird die Urteilskraft, der Blick auf Argumente, Differenzen, Nuancen eingeebnet.“
Aber noch ist nicht aller Tage Abend: Der Bundesgerichtshof kann das Frankfurter Urteil noch revidieren.