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Bundesrechtsanwaltskammer: Köhler soll Vorratsdatenspeicherungsgesetz nicht ausfertigen

Das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ (TKÜ-Gesetz) – landlaufig bekannt auch als Daten-Vorratsspeicherung [mehr…] – soll nach Meinung des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges, nicht ausgefertigt und nicht verkündet werden – das legt Filges dem Bundespräsidenten Horst Köhler nahe, berichtet heute der SPIEGEL.

Filges sieht die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufsgeheimnisträgern und der damit verbundenen entweder grundsätzlichen Unzulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen (bei Strafverteidigern, Abgeordneten und Seelsorgern) und der Einzelfallabwägung, die u. a. bei Rechtsanwälten grundsätzlich auch zu einer Zulässigkeit solcher Maßnahmen führen kann, als äußerst kritisch an. „Für eine solche Aufspaltung gibt es in der Verfassung keine Grundlage“, so Filges gegenüber dem SPIEGEL.

Der Bundespräsidenten kann die Ausfertigung von Gesetzen verweigern, wenn diese formell nicht rechtmäßig zustande gekommen sind. Nicht ganz unumstritten ist, ob dies auch in Fällen offensichtlicher materieller Verfassungswidrigkeit gilt.

Der Börsenverein hatte das vom Bundesrat behandelte Gesetz bereits am Freitag kritisiert, weil Verlage damit nach Ansicht des Verbands faktisch schutzlos gestellt werden.

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