Die Kölner Rundschau hat es zusammengestellt. Wenn das Weihnachtsgeschäft anrollt, gibt es wieder viele Unklarheiten. Unter welchen Bedingungen darf umgetauscht werden?, Muss ein Kunde eine Zeitschrift kaufen, die er am Zeitungsstand durchgeblättert hat?, Muss ein Kunde Ware, die er reklamieren will, im Originalkarton zurückgeben?
Eine Gutschein-Regelung wurde vom Buchhandel ausgelöst:
So stellt die Rundschau die Frage: „Darf ein Händler die Einlösung eines Gutscheins auf zwei Wochen begrenzen?
Nein. Das Landgericht München I hat sogar eine Begrenzung auf ein Jahr (hier war der Gutschein für einen Buchhändler ausgestellt worden) für unzulässig erklärt. (12 O 22084 / 06) Ist keine Begrenzung auf einem Gutschein angegeben, so verjährt er erst nach drei Jahren. Aber: Der Gutschein für ein Konzert, das in 14 Tagen stattfindet, verfällt, wenn er nicht genutzt wurde.“