Die Baseler Aktion Kinder des Holocausts hat Klage gegen den Rudolph Steiner Verlag eingereicht. Das berichtet heute die Süddeutsche Zeitung.
Als Grund gibt demnach der Verlag an, Texte von Rudolf Steiner mit mißverständlichem antijüdischem Inhalt, insbesondere ein Aufsatz aus dem Jahr 1888 fänden sich unkommentiert in der Steiner Gesamtausgabe. In Band 23 der Gesamtausgabe, die der Schweizer Verlag herausgibt, befindet sich ein Artikel von Steiner, in dem er geschrieben hatte, das Judentum habe „sich längst ausgelebt, hat keine Berechtigung innerhalb des modernen Völkerlebens und daß es sich dennoch erhalten hat, ist ein Fehler der Weltgeschichte…“ (Deutsche Wochenschrift).
Die Aktion Kinder des Holocausts berufen sich auf einen Artikel im Schweizer Strafgesetzbuch, der verbietet, „öffentliche Ideologien zu verbreiten, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind“.
Erst Ende September war der Versuch gescheitert, die Werke Steiners auf den Index für jugendgefährdende Schriften in Deutschland zu setzen [mehr…].
Der Leiter des Steiner Archivs, Walter Kugler, gibt zu bedenken, dass einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen, etwas nahe legten, was Steiner so nicht sei. Bei Steiner gebe es weder Antisemitismus noch Rassismus. Steiner sei ein Gegner jeder moralischen Gesetzlichkeit gewesen.
Inzwischen soll in Brandenburg ein „Walldorflandschulheim“ in einem Gut entstehen. Leiter soll der NPD-Funktionär Andreas Molau sein. Der Bund der Waldorfschulen ging bereits gegen den Missbrauch der Namensverwendung vor.







